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Mumbai Corner verliert Einstweilige Verfügung

erstellt von valter zuletzt verändert: 15.12.2011 18:23
Das Berliner Kammergericht lehnt ein Unterlassungsbegehren des Friedrichshainer Spätkaufs gegen das Online Magazin Trend ab, Az.: 10W170/11.

Die Auseinandersetzungen um die Arbeitsbedingungen beim Spätkauf `Mumbai Corner im Berliner Stadtteil Friedrichshain, bei dem es um Niedriglohn und Mini-Jobs mit 60 Wochenstunden und um eine Kündigung eines Beschäftigten geht, der sich gegen die Arbeitsbedingungen wehrt, hat bereits mehrere Dimensionen. Ein sehr fleißiger Anwalt hat Zeugen und eine Internet Plattform Trend verklagt, die über den Fall berichten. Die Einstweilige Verfügung gegen den Inhaber der Plattform wurde am 8.12.2011 vom Kammergericht Berlin abgelehnt.

Weitere Einzelheiten wurden bei Labournet berichtet.

Mit der Einstweiligen Verfügung wollte der Spätkauf Inhaber ohne Rücksicht auf die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit den Trend Autor wegen Geschäftsschädigung mundtot machen und seine Berichterstattung über die Arbeitsbedingungen im Spätkauf verbieten. Die Ablehnung der Einstweiligen Verfügung weist Mumbai Corner und seinen Anwalt in die Grenzen der Gesetze.

Das Arbeitsgerichtsverfahren soll am 20.12.2011 in Magdeburg stattfinden, zu dem noch besonders eingeladen wird, um außer Kundgebungen mehr Öffentlichkeit herzustellen.

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