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Die Debatte um Meinungsfreiheit im Betrieb

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 07.08.2011 13:33
Das Strassburger Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR der Altenpflegerin, die von Vivantes aufgrund ihrer berechtigten Kritik gekündigt wurde, gerät schnell in Vergessenheit.

Das Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR sollte eine Whistleblower Debatte auslösen. Ausser heftigen Protesten des Arbeitgeberpräsidenten gegen die Meinungsfreiheit im Betrieb findet diese Debatte bisher nicht statt. Meinungsfreiheit ist auch ein Teil der sozialen Gerechtigkeit , über die arabische Regime stürzen und worüber auch in Israel gestritten wird.

Eine Debatte über die Meinungsfreiheit ist schon mehrfach notwendig gewesen, denn immer wieder hatte sich das Verfassungsgericht um dieses Grundrecht bemüht, das Arbeitsgerichte immer wieder versagten. Doch genützt haben die höchstrichterlichen Urteile wenig, wenn sich sogar beim Streikrecht immer untere Instanzen finden, die Grundrechte nicht kennen wollen.

Eine Debatte über ein jahrelang von Richtern praktiziertes Unrecht wäre auch gar nicht im Interesse einer Regierung, die sich zwar nicht offen gegen Menschenrechte wenden, sie aber auch nicht aktiv verteidigen will. Kein Richter der fehlerhaften Vorinstanzen ist gerügt worden. Das Urteil wird eher heruntergespielt , um danach wieder wie vorher handeln zu können.

Reicht überhaupt eine Debatte über ein Grundrecht, warum gibt es keinen Aufschrei, all die Fehlurteile zu kassieren, die im Interesse der Arbeitgeber gesprochen wurden, einschließlich der Instrumente der Leih- und Sklavenarbeit, mit denen noch weitere Rechte unterdrückt werden.

Wo ist der Rettungsschirm für die Grundrechte, der Rettungsfond zum Schutz von Menschenrechten?

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