Kündigungsschutzklage
- Er muss seine Entscheidung, d.h. die Umorganisation, die Neuausrichtung des Unternehmens, bis auf den einzelnen Arbeitsplatz herunterbrechen und nachweisen warum gerade dieser Arbeitsplatz entfällt und nicht der des Kollegen nebenan.
- Wenn die Arbeit nur von anderen Kollegen übernommen wird, ist sie nicht entfallen; und damit ist eine betriebsbedingte Kündigung nicht gerechtfertigt, d.h. der Mitarbeiter behält seinen oder einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz.
- die soziale Auswahl muss über den ganzen Betrieb erfolgen, nicht nur über Teilbereiche oder gar nur über Abteilungen. Der Betrieb ist der Bereich, für den Euer BR zuständig ist, nicht nur der Bereich, der vom Stellenabbau betroffen ist, oder für den eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird. Siemens lernt vor dem Münchner Arbeitsgericht gerade diese Tatsache. In der Sozialauswahl werden Arbeitnehmer verglichen, die eine gleichartige Tätigkeit ausübern. Gibt es da KollegenInnen mit stärkeren Sozialdaten, also weniger lang bei MNB, jünger, keine oder weniger Kinder, dann muss die Firma diese laut Gesetz zuerst kündigen. Der sozial Schwächere (wie es heißt) bekommt den Arbeitsplatz. Das hört sich jetzt ziemlich brutal an, nach dem Motto: Kollegen rausboxen. Das ist es aber nicht. Man muss vor Gericht nur namentlich nachweisen, dass es solche KollegenInnen gibt. Diese werden nicht automatisch gekündigt. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, man könne in irgendeiner Form das Kündigungsverhalten einer Firma beeinflussen, in dem man Loyalität am falschen Platz zeigt. Wenn eine Firma jemanden kündigen will, dann tut sie es, wenn sie ihn behalten will, dann behält sie ihn, egal was in unmittelbarer Umgebung passiert. Bei uns hier in München haben die Kollegen massenweise von der sozialen Auswahl Gebrauch gemacht, und kein einziger von den angegebenen Kollegen ist gekündigt worden.Rechtlich muss man halt nachweisen, dass die soziale Auswahl nicht korrekt erfolgt ist. Die soziale Auswahl ist zwar der bekannteste Punkt, aber eben auch nur ein Punkt in einem Kündigungschutzprozess.
- Des weiteren muss ein Mitarbeiter auf einer freien Stelle weiterbeschäftigt werden, auch wenn er dafür im Rahmen von 3-6 Monaten erst qualifiziert werden muss. Daher ist es gut, wenn man solche Stellen nachweisen kann. Irgendwo gibt es wahrscheinlich auch bei Euch Stellenausschreibungen. Diese Ausdrucken und am besten gleich bewerben, auch wenn es nicht 100%-ig passt.
- weiter muss der Arbeitgeber prüfen, ob ihr nicht auf einer weniger qualifizierten Stelle beschäftigt werden könnt. Er muss dann eine Änderungskündigung aussprechen. Auch dieser unterliegt der sozialen Auswahl, d.h. wieder gibt es einen jüngeren, dann muss dieser in den saueren Apfel beissen (wenn der Arbeitgeber das dann tatsächlich macht).
Ihr seht also, es ist gar nicht so einfach für einen Arbeitgeber betriebsbedingt zu kündigen bzw. einen Prozess zu gewinnen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine betriebsbedingte Kündigung "Ultima Ratio" (so heißt das im Arbeitrecht) ist, d.h. die allerletzte Möglichkeit. Aus diesem Grunde will er Euch ja auch in die Transfergesellschaft drängen, weil er Euch dann ohne diesen Aufwand nach 6 Monaten los ist.
Blöderweise hat sich Euer Betriebsrat an der Auswahl der zu entlassenen Mitarbeiter beteiligt. Dies vermindert Eure Chancen. Wir sind gerade dabei zu prüfen wie sehr. Info kommt sobald wir sie haben. Trotz allem gilt gerade für Ältere: Sie haben eine Kündigungsfrist, die ähnlich lang wie die Laufzeit der Transfergesellschaft ist, bekommen dann ihr volles Gehalt. Sie haben nichts zu verlieren, und sollten sich daher eine Wechsel in die Transfergesellschaft sehr gut überlegen.
Überlegen muss man sich eine Kündigungsschutzklage aber trotzdem gut; man kann sich dafür oder dagegen entscheiden, aber man sollte sich nich aus Angst dagegen entscheiden. Wenn Ihr Euch solidarisiert und das gemeinsam macht, wie wer hier in München, dann verlieren sich alle Schrecken. Garantieren kann natürlich niemand was. Aber auch die Transfergesellschaft garantiert Euch nichts. Dauert sie wirklich nur 6 Monate haben die Älteren unter Euch eine längere oder gleiche Kündigungsfrist. In dieser Zeit bekommt Ihr volles Gehalt. Das solltet Ihr in Eure Überlegungen mit einbeziehen. Und die Möglichkeit auf Wiedereinstellung, die Euch angeboten wird, steht auf extrem wackeligen Füßen; das haben wir versucht oben klar zu machen.
Bei Fragen wendet Euch an:
- manoman@labournet.info (direkt in Salzgitter an Kollegen von Euch) Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.