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EUGH Urteil C-55/18 Zeiterfassung

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 15.05.2019 09:29
Die Mitgliedstaaten müssen die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Der EUGH verpflichtet Arbeitgeber, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen, Pressemitteilung des EUGH . Die bisherige unkontrollierte Praxis ohne Zeiterfassung läßt es zu, dass viele Arbeitnehmer nicht für geleistete Arbeit, beispielsweise Überstunden, vergütet werden.

Das Urteil im Volltext .

Das Urteil hat eine spanische Gewerkschaft erwirkt, die gegen die Deutsche Bank geklagt hat.

Während Arbeitgeber vor der Wiedereinführung der Stechuhr warnen bekommen Arbeitnehmer eine Chance, bisher ohne Kontrolle geleistete Arbeit vergütet zu bekommen. Mit der Bemerkung über Stechuhren lenken sie davon ab, wie sie selbst und Internetkonzerne mit Daten umgehen.

Die heftige Reaktion von Arbeitgebern gegen das höchstrichterliche Urteil zeigt, welche Probleme die Vertreter der Arbeitgeber mit Recht und Gerechtigkeit haben. Europa scheint nur dann gut für Arbeitgeber zu sein, wenn es der Wirtschaft nützt.

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