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Vivantes leugnet Menschenrechte

erstellt von Reinhard Kern zuletzt verändert: 22.05.2012 20:40
Trotz der Niederlage vor dem Europäischen Menschenrechtshof beugt sich der staatliche Vivanteskonzern nicht und versucht weiterhin mit juristischen Winkelzügen die Altenpflegerin Brigitte Heinisch zu zermürben. Nachfolgend ein Aufruf zum Prozessbesuch, den wir gerne weiterverbreiten.
Wann 24.05.2012
von 11:30 bis 13:00
Wo LAG; Magdeburger Pl. 1, 10785 Berlin, Saal 340
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Viviantes ist das Unternehmen, in dem die Klägerin Brigitte Heinsch als Altenpflegerin arbeitete. Brigitte Heinisch hatte ihren eigenen Arbeitgeber wegen schwerer Missstände angezeigt und unter anderem auch deswegen ein Flugblatt veröffentlicht. Daraufhin kündigte Vivantes der Klägerin im Jahr 2005. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sah in dieser Kündigung eine Verletzung der Menschenrechte. Vivantes vertritt jedoch die Auffassung, diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechten berühre das Unternehmen nicht, weil das Urteil des Landesarbeitsgerichts immer noch rechtskräftig ist. Der Europäische Gerichtshof sah jedoch nicht nur die Menschenrechte verletzt durch die Urteile der Gerichte, die diese Kündigung billigten, und durch die Bundesrepublik Deutschland, das die Rechtsgrundlage für solche Urteile zu verantworten hat. Auch Vivantes selbst hatte nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs durch die Kündigung das Menschenrecht der Brigitte Heinsich auf freie Meinungsäußerung verletzt.

Wir haben ein Wiederaufnahmeverfahren (eine sogenannte Restitutionsklage) eingeleitet, in dem die Rechtskraft des Urteils des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Kündigung für unwirksam erklärt werden soll. Rechtsgrundlage für unseren Antrag ist eine Vorschrift, die erst vor wenigen Jahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen wurde (Drucksache 16/3038) und bestimmt, dass ein rechtskräftiges Urteil dann überprüfte werden kann, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Menschenrechtsverletzung festgestellt hat und das Urteil auf dieser Menschenrechtsverletzung beruht.

Vivantes hält diese Vorschrift für verfassungswidirig. Außerdem besteht Vivantes weiter darauf, dass sowohl die Strafanzeige als auch das Flugblatt aus dem Jahre 2005 die Kündigung der Brigitte Heinisch rechtfertige. Alle guten Gründe des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben bisher Vivantes nicht beeindrucken können. Vivantes ist Eigentum des Landes Berlin. Deswegen ist auch das Land Berlin für diese Haltung von Vivantes verantwortlich. Ganz besonders sind die Parteien in der Verantwortung, die im Bundestag Gesetze eingebracht haben zur Verbesserung des Whistleblowerschutzes. Sie haben sich ausdrücklich und positiv auf das Urteil des Eurpopäischen Gerichtshofs im Fall Heinisch berufen. Wer den Whistleblowerschutz verbessern will, muss sich für eine vollständige Rehabilitierung der Whistleblowerin Brigitte Heinisch einsetzen.

Brigitte Heinisch muss vollständig rehablitiert werden. Die Bewohner in den Pflegeheimen brauchen endlich eine menschenwürdige Pflege. Für das Recht auf freie Meinungsäußerung im Betrieb.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 24.05.2012 11:10
Erfeulich lesen zu können, dass es noch Leute gibt, denen Menschenrechte etwas bedeuten.
Ein Vivantes Mitarbeiter