IXION GmbH&Co.KG - Kapitalist klagt gegen Grundgesetz und Pressefreiheit
Der bisherige Verlauf der Auseinandersetzung ist auf labournet.de ausführlich dokumentiert. Kurz zusammengefasst waren anonyme Insider-Berichte über das Vorgehen der Geschäftsleitung gegen die Belegschaft und ihre Betriebsräte Auslöser für einen juristischen Kleinkrieg der IXION gegen ihre Kritiker bei labournet.
Neben Unterlassungsansprüchen bezüglich konkreter Tatsachenbehauptungen wollten die Anwälte von IXION erreichen, dass labournet generell keine anonymen Berichte über ihre Firma mehr ins internet stellt. Ein juristischer Fehlschlag, da labournet als Presseorgan von dem Zeugnissverweigerungsrecht bezüglich seiner Informanten Gebrauch machte.
Daraufhin stellte IXION Strafanzeige wegen Beleidigung und Verleumdung gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin von labournet. Die unglaubliche Begründung dafür ist, dass IXION sich durch die Bezeichnung Kapitalist beleidigt sieht
Wir können uns der Stellungnahme von labournet nur anschließen:
- *Der im Titel beanstandete Begriff der "Erpressung" ist eindeutig nicht im Sinne rechtswidriger Vermögensvorteile nach §253 Abs. 1 StGB benutzt, sondern im landläufigen Sinne der leider alltäglichen Nutzung der bestehenden ökonomischen Macht angesichts der Lohnabhängigkeit. Nicht nur Belegschaften mit sog. Standortsicherungsverträgen wissen sofort, was mit "Erpressung" gemeint ist.*
- Zudem fühlt man sich durch die Bezeichnung "Kapitalisten" beleidigt. Es freut uns, wenn "Der Ausdruck `Kapitalisten` (...) im allgemeinen Sprachgebrauch ein eindeutig negatives Werturteil" beinhaltet, denn es ist ein Zeichen, dass unsere - und nicht nur unsere - Kritik fruchtet. *Dass diese Tatsachenbeschreibung gegenüber einem Besitzer von Produktionsmitteln "eine strafbare Beleidigung im Sinne des §185 StGB" darstellen soll, möchten wir unbedingt gerichtlich festgestellt sehen, es könnte der Anfang vom Ende des Kapitalismus sein.*
Was ziemlich spaßig klingt, hat einen ernsten Beigeschmack. Die Verfassung schützt in Deutschland die Presse- und Meinungsfreiheit besonders.
Wir können den drei Investoren in der Firmengruppe IXION, zu der neben dem Hamburger Betrieb noch die Auerbach Maschinenfabrik GmbH und die Maxion Werkzeuge und Maschinen GmbH, in Thüringen gehören, nur dringend empfehlen, sich von ihren Anwälten zu trennen und die Strafanzeige und Klagen gegen labournet zurückzuziehen. Ansonsten könnte es leicht passieren, dass die selbst geschaffene negative publicity im internet auf das Geschäftsergebnis durchschlägt.
Dieter.