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Für die Erhaltung der öffentlichen Trägerschaft der Einrichtungen des Landeswohlfahrtsverband Hessen!

erstellt von dave — zuletzt verändert: 16.08.2008 09:56
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen – Träger der überörtlichen Sozialhilfe – soll aufgelöst werden!

*"Wir können nicht nachvollziehen, dass darüber nachgedacht wird, die öffentliche Trägerschaft des LWV-Einrichtungen zu Lasten der psychisch Kranken und der Behinderten aufzugeben. Gesundheit ist keine Ware und darf nicht ausschließlich den Profitinteressen des Marktes überlassen werden. Für uns ist der demokratische Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen von hoher Bedeutung, für die wir uns mit aller Kraft einsetzen werden."*
(Auszug aus der Resolution der Personal- und Betriebsräte des LWV Hessen vom 13. Juli 2004)

Hintergründe

Der LWV Hessen – Träger der überörtlichen Sozialhilfe – soll aufgelöst werden! In Zukunft wird es – bedingt durch die demographische Entwicklung – auch verhältnismäßig mehr ältere Menschen mit Behinderungen geben. Dadurch steigen – nach LWV-Expertenschätzungen – die sog. Fallzahlen bis 2010 an. In den LWV-Verwaltungen sind knapp 1.200 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Personalkosten des LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger liegen weit unter 4 Prozent. Das ist nicht viel.

Ohne eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse in Auftrag gegeben zu haben, fordern jetzt einige Politiker, dass die überörtlich zu regulierenden Verteilungsaufgaben in der Behindertenhilfe auf die örtlichen Sozialämter der 21 Landkreise und fünf kreisfreien Städte übertragen werden sollen – angeblich, um Kosten zu senken.

Die Folge: an diesen 26 dezentralen Orten muss zum einen jeweils Fachwissen vorgehalten werden. Hinzu kommt noch ein weitaus dramatischerer Aspekt: Wenn diese Änderungen eintreten, wird es in Hessen keine einheitlichen Standards in der Behindertenhilfe mehr geben, da nur noch nach "Kassenlage" der einzelnen Landkreise und Städte entschieden werden kann!

Die Einrichtungen des LWV-Hessen sollen verkauft werden!

Fast alle LWV-Einrichtungen arbeiten betriebwirtschaftlich eigenständig und kostendeckend. Die dortigen Beschäftigten sind bundesweit für ihre hohe Fachkompetenz bekannt.. In den LWV-Einrichtung sind knapp 9.200 MitarbeiterInnen beschäftigt. Im Jahr 2002 gab es nur eine LWV-Einrichtung die nicht kostendeckend arbeitete. Trotzdem beschloss die Politik, jeweils einstimmig zwei Gutachten zur Rentabilität des hessischen LWV in Auftrag zu geben.

Die Kosten für das erste Gutachten betrugen knapp 50.000 Euro. Es beschäftigte sich mit der Fragestellung, wie die LWV-Einrichtungen in einer LWV-Holding (GmbH/BgA-Modell u.a.) privatisiert werden könnten. Begründung der Politik für das Gutachten: Es gehe darum, die LWV-Einrichtungen für die Zukunft wettbewerbsfähig zu machen.

Neben betriebswirtschaftlichen Veränderungsvorschlägen legte das erste Gutachtens Folgendes offen: Die LWV-Einrichtungen arbeiten betriebswirtschaftlich und sind für die Zukunft gut positioniert.

In der Zeit, als noch das erste Gutachten analysiert wurde beschloss die Politik ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben, Kosten diesmal: 150.000 Euro. Begründung der Politik für das Gutachten: Unwirtschaftliche LWV-Einrichtungen sollen abgegeben werden.

Das neuen Gutachten ermittelte Verkaufserlöse, den betriebswirtschaftlichen Stand der LWV-Einrichtungen und beschäftigte sich mit der Fragestellung, wie man die LWV-Einrichtungen am besten verkaufen kann. Auch das zweite Gutachtens ergab, dass die LWV-Einrichtungen betriebswirtschaftlich arbeiten und für die Zukunft gut positioniert sind.

Da unwirtschaftlich arbeitende LWV-Einrichtungen, wie z.B. die Klinik in Königstein oder das SPZ in Biedenkopf bereits in der Vergangenheit geschlossen wurden, stellt sich die Frage, wozu es noch der beiden Gutachten bedurfte. Denn: Soviel Geld gibt man nicht einfach umsonst aus!

Die Folge: Gibt es keine sozialen Einrichtungen (ZSP, SPZ usw.) in öffentlicher Trägerschaft mehr, können die Standards in der gesamten "Sozialen Arbeit" noch viel weiter gesenkt werden!

Die Politik spielt auf Zeit...

  • Jede hessische Partei wirft der anderen vor, es gehe der jeweils anderen nur um Macht und um Positionen auf Kosten der behinderten Bürger und der insgesamt über 10.000 LWV-Beschäftigten. Doch keine Landtagsfraktion oder eine Fraktion der Sozialpolitiker der Verbandsversammlung hat bisher durch einen Beschluss, dass der LWV Hessen mit seinen LWV-Einrichtungen für ArbeiterInnen und Angestellte mit ver.di-Tarifanbindung in öffentlicher Trägerschaft bleiben eine klare politische Position bezogen. Übergreifende Einigkeit herrscht darüber, dass ergebnisoffen diskutiert werden soll!
  • In Baden-Württemberg gibt es traditionell zwei Landeswohlfahrtsverbände (LWB und LWV). Obwohl sich, laut einer dpa-Meldung, der LWB-Direktor Gerhard Vigener gegen die von der Landesregierung geplante Verwaltungsreform aussprach, stimmte der LWB Baden seiner eigenen Auflösung und damit automatisch auch der des LWV zu. Der Vorsitzende der LWB-Verbands-versammlung, Bernhard Wütz meinte, dadurch seien langfristig Einsparungen im Personalbereich und bei den Sachkosten zu erwarten!
  • Bei einem Fachgespräch der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Grüne in Wiesbaden am 03.03.2005 im hessischen Sozialministerium legte die Nordrhein-Westfälische Landesrätin Martina Hoffmann-Badache, Landschaftsverband Rheinland in ihrem Vortrag dar, dass in Nordrhein-Westfalen derzeit Qualitätsstrukturen geschaffen werden, die in den bisherigen Reformprozessen des LWV-Hessen schon geschaffen wurden.
  • Unabhängig von der politischen Couleur erklärten alle Regierungsverantwortlichen sowie die Oppositionen, dass sie den LWV Hessen mit seinen Einrichtungen, als größter Arbeitgeber in Hessen in seiner jetzigen Form nicht aufgeben, sondern nur modernisieren wollen, obwohl seit Jahren der LWV-Reformierungsprozess läuft. Fakt ist aber – auch wenn einige Sozialpolitiker der Verbandsversammlung dies bereits öffentlich bedauern – dass das hessische Sozialparlament einstimmig zwei entscheidende Gutachten in Auftrag gegeben hat!
  • Obwohl die Bewerbungsfrist für die Stelle des LWV-Landesdirektors laut Hessischem Staatsanzeiger vom 28.02.2005 erst zum 31.03.2005 endet, berichtet die Presse bereits Ende Februar darüber, dass sich CDU, FDP und Grüne bereits darauf geeinigt haben, dass Evelin Schönhut-Keil (Grüne) die Nachfolgerin des jetzigen ersten Beigeordneten Uwe Brückmann (CDU) werden soll, da dieser von den drei Parteien als neuer LWV-Landesdirektor vorgesehen ist – ein Schelm, wer Parteien-Mauschelei dahinter vermutet!
  • Es gibt glücklicherweise mittlerweile außerordentlich viele Resolutionen, die sich für die Erhalt des LWV-Hessen mit seinen Einrichtungen aussprechen!
  • Doch den entscheidenden Beschluss des hessischen Sozialparlaments für die Beibehaltung des LWV Hessen mit seinen Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft gibt es bedauerlicherweise noch immer nicht!

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