Antwort Genug ist Genug
Nach dem die „BA“ den Artikel im „Netzwerk IT“ bekannt gab, kamen es zu Reaktionen. Die Vertrauensleute der IGBCE im Werk Stade wollten zu dem Thema Einsichtsrecht eine Erklärung von ihren Vertretern.
Der Vorsitzende der Vertrauensleute gab in der Betriebsversammlung am 30.04.08 eine Erklärung mit folgender Begründung ab.
Begründungen der IGBCE Vertretung
Datenschutz hat im BR oberste Priorität. Wenn ein BR Mitglied sich an einem Bildschirm die Unterlagen des BR anschaut, könnten Unbeteiligte über die Schultern mit einsehen.
Aus diesem Grunde sei das Einsichtsrecht eingeschränkt.
Man möchte auch vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) für andere Betriebsräte ein Zeichen setzen, deshalb die Verhandlung in Erfurt.
Stellungnahme der „BA“ zu der Erklärung
Der Arbeitgeber ist verantwortlich für den Datenschutz im Betreib nicht der Betriebsrat.
Das Verhalten der Mitarbeiter und der Betriebsräte mit dem Datenschutz, ist im Gesetz geregelt.
Umfangreiche Vereinbarungen, die der Betriebsrat mit dem AG abgeschlossen hat, regeln den Umgang mit elektronischen und somit auch den personenbezogenen Daten in unserem Betrieb.
Schulungsprogramme was den Datenschutz angeht, sind im Betrieb Pflichtprogramme und Pflichttrainings für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Verstößt jemand gegen das Datenschutzgesetz, so gibt es Rechtsmittel das Fehlverhalten zu ahnden.
Frage
Wieso muss der Stader Betriebsrat vor dem BAG ein Verfahren führen, was andere Betriebsräte gar nicht brauchen?
Andere Betriebsräte brauchen das Verfahren in Erfurt nicht, weil sie ihren Betriebsratsmitgliedern das Einsichtsrecht unter den genannten Bedingungen gewähren und sie sich an bestehende Gesetze halten.
Eure Belegschafts- Allianz