Presserat nicht für Informations- unterdrückung zuständig
Antwort des Pressesrates auf eine Beschwerde von einem Braunschweiger Zeitungsleser
Sehr geehrter Herr Pxxxx,
wir nehmen Bezug auf Ihr o. g. Schreiben, mit dem Sie sich über die Presseberichterstattung bzw. Nicht-Berichterstattung in der BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG äußern und diese kritisieren.
Der Deutsche Presserat als Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien befasst sich u.a. mit Beschwerden über redaktionelle Veröffentlichungen in Zeitungen und Zeitschriften und bewertet diese anhand des Pressekodex. Was die Nicht-Berichterstattung einer Zeitung angeht, müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass es einzig und alleine im Ermessen der Redaktionen liegt, über welche Themen sie berichtet und über welche nicht. Ein Eingreifen des Presserats hier würde die Pressefreiheit einschränken.
Wir bedauern, Ihnen in der o. g. Angelegenheit keine andere Auskunft geben zu können und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Arno H. Weyand, Referent des Beschwerdeausschusses
Deutscher Presserat
Postfach 71 60, 53071 Bonn
Tel. 0228/98572-0
Fax 0228/98572-99
E-Mail: info@presserat.de
Internet: www.presserat.de
Soweit die Antwort, die uns ein Leser der Braunschweiger Zeitung aufgrund seiner Beschwerde beim Presserat erhalten hat und uns zugesendet hat. Wie ist das bei Gericht: Die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Nichts hinzufügen und nicht weglassen. Verschweigen von Tatsachen ist auch ein belangbarer Tatbestand, denn es ist eine Informationsverfälschung.
Euer
Baby Schimmerlos