Geschäftsführer in den Aufsichtsrat
Kommentar zum Artikel vom 28.02.2005 in der Braunschweiger Zeitung - Wirtschaftsteil
Lesemann wechselt in Aufsichtsrat – Unter dieser Überschrift wurde am 28.2.2005 im Wirtschaftsteil ein Artikel in der Braunschweiger Zeitung eingestellt. Leider ist er nicht in newsclick verfügbar und damit allgemein nachlesbar. Aber einige Zitate aus den Artikel sind kommentierungsbedürftig.
„Peter Jürgen Lesemann (65) wechselt zum 1. März nach genau 20 Jahren als Geschäftsführer des Braunschweiger Zeitungsverlags in den Aufsichtsrat des Unternehmens.“
Wird der Aufsichtsrat dadurch erweitert oder ist dort ein Platz frei geworden? Wie viele normale Arbeitsplätze könnten für die Aufwandentschädigung für den Aufsichtsrat bezahlt werden? Was ist eigentlich ein Aufsichtsrat?
Es ist ein Organ einer wirtschaftlich ausgerichteten juristischen Person des Privatrechts, dem insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung obliegt. Warum hat der Braunschweiger Zeitungsverlag einen Aufsichtsrat. Gibt es solche Aufsichtsräte nicht nur bei Aktiengesellschaften? Gesetzlich vorgeschrieben ist der Aufsichtsrat bei jeder:
Aktiengesellschaft (§ 95 AktG), Genossenschaft (§ 9 GenG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (§ 287 AktG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wenn sie mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Darüber hinaus kann bei einer GmbH auch im Gesellschaftsvertrag die Bildung eines Aufsichtsrates vereinbart werden.
„Der Verlag gibt die zweitgrößte Zeitung Niedersachsens heraus. Rund eine halbe Million Leser schlagen regelmäßig die Braunschweiger Zeitung, die Salzgitter Zeitung und die Wolfsburger Nachrichten auf; die Zeitung wird Nacht für Nacht in der eigenen Druckerei im Pressehaus an der Hamburger Straße in Braunschweig hergestellt.“
Ja, es sind die Kollegen und Kolleginnen die dies ermöglicht haben und jetzt sollen die ungekündigten dies mit reduzierter Personalkapazität weiter erbringen – Nacht für Nacht. Dabei wird den rund eine halbe Million Lesern des Braunschweiger Zeitungsverlages nur gefilterte Informationen mitgeteilt und z.B. die Entlassungen und Proteste der Belegschaft vorenthalten. Hier wird die Informationshoheit in der Region ausgenutzt um Informationen zu unterdrücken. Über den Arbeitskampf bei Schuberth Helme, Welger oder Neoman wurde berichtet.
„Lesemann gründete die Redaktionsgemeinschaft mit der „Goslarschen Zeitung“ und war mehrere Jahre Vorsitzender der nordwestdeutschen Zeitungsverleger.“
Ist dieser Einfluss der Grund, dass auch andere Informationsblätter und Zeitungen nicht über uns berichten und damit das Thema im norddeutschen Raum totgeschwiegen wird?
„Er übergibt ein gut bestelltes Zeitungshaus, das schon frühzeitig seine Kostenstrukturen überprüft und angepasst hatte, um die Einbrüche der vergangenen Jahre, vor allem bei den Rubrik-Anzeigen, aufzufangen.“
Der Begriff „frühzeitig“ ist seltsam, da der Rückgang der Anzeigen bereits 2000 begann. Wenn seit diesem Zeitpunkt bereits Maßnahmen eingeleitet worden sind, müsste der Betriebsrat bescheid wissen. Hat aber auf Betriebsversammlungen nicht darüber berichtet. Wenn bereits frühzeitig angepasst wurde, warum dann die kurzfristigen Massenentlassungen und der Arbeitsplatzabbau von 74 vor dem Positionswechsel von Herrn Lesemann? Es bleibt hier festzustellen das Lob und Ehre der bekommen soll der es verdient.
Euer
Baby Schimmerlos