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LAG urteilte für den Kläger!!!

by Wolfram Polar posted on 08.07.2005 08:19 last modified 30.07.2006 08:13 —

Richter gaben dem Käger in 2. Instanz Recht

Wie wir erfahren haben liegt das Ergebnis/ Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 Sa 727/05 vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Siemensstraße 10, 30173 Hannover, nun vor.

**Die 6. Kammer entschied für den Kläger.**

Nähere Information liegen zur Zeit nicht vor. Fortsetzung folgt!!!

*Herzlichen Glückwunsch dem Kläger!*

(5) Kommentare

valter 08.07.2005 10:53
dem Glückwunsch kann man sich nur anschließen. Das LAG Urteil zeigt, daß sich Ausdauer und Beharrlichkeit des Kollegen lohnt und daß die Gerichte sich nicht von den Konzernen beeinflussen lassen.

Viel Erfolg bei der Rückkehr in den Betrieb, der nur am Anfang nicht einfach sein kann, weil engstirnige Manager meinen, sie selbst könnten das Recht vorgeben. Genau solche Vorbilder von Kollegen, die beharrlich für das Recht in Firmen kämpfen, braucht die Belegschaft, weil das Kündigen sonst zum täglichen Erscheinungsbild würde.
Anonymer Benutzer 08.07.2005 18:37
Ein Zeichen dafür sich nicht in der ersten Instanz abschrecken zu lassen. Ein Zeichen dafür das sich das Recht doch durchsetzt. Ein Zeichen dafür, dass das Arbeitsgericht Braunschweig und insbesondere die Kammer sich beim ersten Urteil geirrt haben. Es ist gut, dass die Widersprüche des Betriebsrates als Begründet bestätigt wurden. Damit haben die Betroffenen mit langen Kündigungsfristen auch diesen Weg offen. Es ist gut für den Betroffenen, dass er jetzt wieder gesicherter Leben kann. Alle können jetzt wieder mit mehr Zuversicht in die Kammertermine gehen. Hoffentlich liegt bis dahin die Urteilsbegründung vor, damit diese mit dem Ersturteil verglichen werden kann. Das Urteil ist sicher nicht unbegründet ersetzt worden.
Anonymer Benutzer 08.07.2005 20:13
Jetzt wird sich wahrscheinlich Dr. Weberling (Anwalt des BZV) eine "goldene Nase" verdienen können, denn, dies wird nicht die letzte "Einstweilige Verfügung" auf Weiterbeschäftigung gewesen sein! Es wird viel Arbeit auf das Arbeitsgericht Braunschweig zukommen! Ich wünsche allen, die den gleichen Weg des Kollegen gehen sollten schon jetzt viel Erfolg für ihr Vorhaben, ihr habt auf jeden Fall unsere Unterstützung! Ihr wisst ja, "Nur gemeinsam sind wir STARK"!!!!
Anonymer Benutzer 08.07.2005 21:30
Das wird morgen bei Ver.di ein wichtiges Diskussionsthema mit den Rechtsvertretern. Bin gespannt was die DBG-Rechtsberatung jetzt zu diesem Thema sagt. Jetzt ist klar, daß die BR-Widersprüche Substanz haben und vor Gericht Bestand haben. Dieses Urteil ist auch ein Erfolg des Betriebsrates.
Anonymer Benutzer 08.07.2005 20:39
Danke an Dich, lieber Kollege und auch an Deine Familie dafür, dass Du diesen sicher nicht immer einfachen und nervenaufreibenden Weg gegangen bist, denn Du hast dadurch den Weg freigemacht für alle anderen Betroffenen. Dein Mut, um Deinen Arbeitsplatz zu kämpfen, Deine Nervenstärke und wie Du Dich vorm LAG in Hannover präsentiert hast, gibt hoffentlich auch allen anderen die Kraft, nachzuziehen. Du bist das beste Beispiel dafür, dass es sich immer lohnt, für seine Rechte zu kämpfen. Ich bin stolz auf Dich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!