Sie sind hier: Startseite Projekte Archiv BZV Chronik - die alten Beiträge Korrekte Bezahlung muss eingeklagt werden!

Korrekte Bezahlung muss eingeklagt werden!

by Wolfram Polar posted on 05.07.2005 16:19 last modified 30.07.2006 08:13 —

Weiterer Gerichtstermin vor dem Arbeitsgericht Braunschweig

Am Freitag, 08.07.2005 findet um 09:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht ein weiterer Gerichtstermin statt. Hierbei handelt es sich um einen Gütetermin.

Unter dem Aktenzeichen 3 Ca 331/05 geht es diesmal um die korrekte Sonntagsbezahlung. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die ordnungsgemäße Vergütung für einen Sonntagsdienst.

Die Höhe der Klagforderung setzt sich aus der sogenannten Antrittsgebühr sowie den zustehenden Sonntagszuschlägen. Grundlage ist die Betriebsvereinbarung vom 18.04.2004.

Die Klägerin war für den besagten Sonntag eingeteilt. Der Dienst ist dann von Seiten der Braunschweiger Zeitung entfallen. Die Beklagte hat für diesen Sonntag keinen Ausgleich geleistet.

(0) Kommentare