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Erkenntnis aus den Urteilen der 5. Kammer

by Wolfram Polar posted on 11.08.2005 20:16 last modified 30.07.2006 08:13 —

Erfahrungen aus den erstinstanzlichen Verfahren

Jetzt zeigt sich, dass es doch notwendig gewesen wäre, eine einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bis zum Ende des Rechtsstreits zu beantragen. Die Voraussetzungen für das Erlangen dieser einstweiligen Verfügung waren gut vorhanden: Es wurde Klage auf Ungültigkeit der Kündigung erhoben, diese Klage war nicht mutwillig und es gab ein begründeten Widerspruch durch den Betriebsrat. Nur wegen dem Streitwertrisiko von einem Monatsentgelt wurde diese Möglichkeit von vielen nicht in Anspruch genommen? Man hat abgewartet was passiert, wie das LAG entscheidet und das bei der bekannten Sozialkompetenz der Kammer. Jetzt werden die finanziellen Möglichkeiten schlechter. Das Geld in die Weiterbeschäftigung zu investieren war genauso sinnvoll, wie in eine gute Rechtschutzversicherung vor der Kündigung. Wer hier gespart hat, muss jetzt andere Strategien entwickeln. Es gibt noch einige Möglichkeiten. Die Kammer hat wegen den Weiterbeschäftigungsantragen in dieser Situation korrekt gehandelt. Kündigungsschutzklagen sind Individualklagen. Auch wenn Weberling immer wieder versucht, dies aus Sicht der Beklagten zu verallgemeinern.

Euer
Baby Schimmerlos

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