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Und wieder kein Vergleich...

by Wolfram Polar posted on 17.04.2005 22:09 last modified 30.07.2006 08:13 —

... Kammertermin findet am 9. August 2005 statt.

Dem NetzwerkIT-Web-Team wurde ein weiterer Bericht von den Güteterminen am 12.04.2005, vor dem Arbeitsgericht Braunschweig übermittelt.

Nachdem die Richterin den Klägern den Antrag der Geschäftsleitung, die Klage abzuweisen, übergeben hatte redete der Vertreter der Beklagten, Dr. Weberling, die Richterin fast schwindelig.

Dr. Weberling brachte vor, dass die Kläger irren, wenn sie meinen der 5. Dezember für Klaus L. und der 19. Dezember für Dieter K. seien Ausfallsonntage, und müssten ausgeglichen werden!

Beide haben doch im Dezember einen anderen Sonntag gearbeitet und somit haben sie keinen Ausfall und damit auch keinen Anspruch auf einen Ausgleich.

Die Vertreterin der Klage erwiderte, dass es einen Einigungsstellenspruch gebe, der klar regelt, welche Sonntage ausgeglichen werden müssen. Außerdem sei der Stundennachweis vom Dezember mit dem Ausfall des besagten Sonntags ausgewiesen.

Lapidar meinte Dr. Weberling, dass dann der Stundennachweis eben falsch sei.

Dieses konnten die ca. 30 Zuhörerinnen und Zuhörer nur mit einem lauten Lachen erwidern!

Danach fragte die Richterin in Richtung Kläger, was sie eventuell dazu zu sagen hätten.

Klaus L. versuchte der Richterin deutlich zu machen, dass es für die beiden Kläger eindeutig sei, und dass die Sonntage ausgeglichen werden müssten. Außerdem verwies Klaus L. nochmals auf das Ergebnis der Einigungsstelle!

Hierbei merkte Dr. Weberling an, dass die eingereichte Kopie des Einigungsstellenspruchs, zwar inhaltlich stimmt, dass aber ein Herr Eckermann, der hier unterschrieben hatte, keine Unterschriftsberechtigung habe.

Kopfschütteln bei den Zuhörerinnen und Zuhörern, sollte jetzt alles was Herr Eckermann unterschrieben hat Makulatur sein?

Nachdem Dr. Weberling dann noch vorschlug, dass die Geschäftsleitung ja den Betrag zurückfordern könnte um den ging, trug er im Zuhörerraum wieder zur Erheiterung bei!

Denn, was will er denn zurückfordern was nicht bezahlt wurde? Nach einer kurzen Unterbrechung stellte die Richterin dann fest, dass es in diesem Gütetermin keine Einigung gibt und setzte die Kammertermine zum 9. August 2005 um 9.30 Uhr fest.

Hier merkte man wie schon in den letzten Verhandlungen, dass sich die Geschäftsführung, egal was kommt, konsequent durch Unwahrheiten und Nichtbeachtung vereinbarter Regelungen, vor Gericht behaupten will.

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