Rüge durch den Presserat
Braunschweiger Zeitung im Presserat
In Bonn hat der Presserat auf seinen Sitzungen am 01. und 03.03.2005 aufgrund von Verstößen gegen den Pressekodex öffentliche Rügen, Missbilligungen bzw. Hinweise ausgesprochen. Auch die Braunschweiger Zeitung wurde wegen ihrer Berichterstattung über das ECE dort beurteilt und wie folgt erwähnt:
„Die BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG verstieß mit der Berichterstattung über den Neubau eines Einkaufszentrums gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2. Sie hatte über einen längeren Zeitraum über die geplante Wiederherstellung der Fassade des abgerissenen Braunschweiger Schlosses vor einem dahinter geplanten Einkaufszentrums berichtet. Dabei hatte sie immer wieder von einer Rekonstruktion und einer Kopie des Schlosses gesprochen. Dies ist aus Sicht des Presserats falsch und für die Leser irreführend, weil die geplante Wiederherstellung eines eher zweidimensionalen Bauobjekts tatsachenwidrig als dreidimensionaler historischer Baukörper dargestellt wird.“
Quelle: Deutscher Presserat
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Was würde der Presserat erst feststellen können, wenn die Informationenunterdrückung, die Ausnutzung der Marktbeherrschung bekannt wird, die derzeit ausgeübt wird um keine Informationen über die Kündigungen im eigenen Haus, die Demonstrationen und Mahnwachen zu veröffentlichen. Berichte über andere Firma ja, aber keine kritischen Informationen aus dem eigenen Haus. Nur schöngefärbtes wie der Geschäftsführerwechsel. Wie sagte Herr Lesemann im Bericht Wichtige Stimme dieser Region „Informieren, Meinung bilden, Unterhaltung bieten“. Meinung bilden ist aber Meinungsmanipulation, denn der Leser soll sich aus neutralen Informationen sich selbst eine Meinung bilden.
Euer
Baby Schimmerlos