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Was kosten Arbeitsgerichts-Verfahren?

by Wolfram Polar posted on 07.08.2005 12:59 last modified 30.07.2006 08:13 —

Viele fragen sich, was für Kosten durch die ergangen Arbeitsgerichtsentscheidungen bereits für den Braunschweiger Zeitungsverlag angefallen sind. Diese Kosten lassen sich aus den verkündeten Streitwerten ermitteln. Die Streitwerte können den Gerichtsberichten entnommen werden. Dazu gibt es Tabellen für die Gerichtskosten und Rechtsanwaltgebühren. Hier gibt es eine gute Abhandlung, welche Kosten bei Arbeitgerichtsverfahren anfallen. Viel Spaß beim Hochrechnen.

Euer
Baby Schimmerlos

(7) Kommentare

Anonymer Benutzer 07.08.2005 19:32
bei 30 verfahren und einem durchschnittstreitwert von 10000 euro werden rund 6000 euro gerichtskosten und 50000 euro anwaltskosten fällig.
Anonymer Benutzer 07.08.2005 20:28
Kosten spielen bei der Braunschweiger Zeitung keine Rolle, da wurde ein Anzeigensystem eingekauft, dass nach nicht einmal 2 Jahren ersetzt werden musste! (Kosten 11 Million D-Mark)Und die verantwortlichen Herren feierten es als einen riesen Erfolg.

Und nun feiert der Rechtsvertreter der Braunschweiger Zeitung. Bei einem Spitzenberaterhonorar und den noch ausstehenden Prozessen wird sich der "Berliner" eine goldene Nase verdienen.

Also liebe Geschäftsführer der Braunschweiger Zeitung teilt dem Aufsichtsrat und der Eignerfamilie doch einfach folgendes mit:

Ist doch alles nicht so schlimm, es ist doch nur euer Kapital!!!

Anmerkung: Davon scheint die BZ noch reichlich zu haben. ;-)

Anonymer Benutzer 07.08.2005 22:36
Der Verursacher der Kosten von 11 Million DM hat auch einen Namen: Klaus Eckermann!
Er soll als Zeuge bei den Kündigungsschutzklagen für die Braunschweiger Zeitung aussagen!! Was wird er wohl zugunsten der Gekündigten aussagen? Oder will er seine Fehlinvestition mit den Kündigungen wieder ausgleichen?!
Anonymer Benutzer 07.08.2005 23:35
weberling und tescke haben den zeugen mitgebracht um ihre eigene inkompetenz zu vertuschen. vorgestellt als technischer leiter sollte er als spezialist mit "fachwissen" die richterin beeindrucken. das war ein zusätzlicher arbeitsausfall, aber bei dem macht es nichts, denn es sind nur "ehdakosten"
Anonymer Benutzer 07.08.2005 22:01
Wenn die Ankündigung zum LAG gehen stimmt, will die Geschäftsführung mindesten nochmal so viel Geld investieren. Ob da nicht die Vernunft siegen soll. Fehlinvestionen wirken sich meistens negativ auf den eigenen Werdegang aus. Ob dafür eine Mittelfreigabe durch die Eigner erfolgt?
Anonymer Benutzer 08.08.2005 12:01
... ich frage mich nur, ob es sich hier bei wirklich nur um bereits "gekündigte BZV-MitarbeiterInnen" handelt. Sicherlich werden weitere Namen ins Spiel kommen! Und wann sind die Verantwortlichen drann????
Anonymer Benutzer 08.08.2005 13:51
Gut, dass das Arbeitsgericht nicht wie ein Wirtschaftunternehmen denkt. Sonst würde das Arbeitsgericht nicht so sehr auf Vergleiche drängen. Denn bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtskosten, nur die Anwälte können zusätzlich den einfachen Satz ansetzen und damit die Kosten auf den 3,5 fachen Wert erhöhen. Beim LAG wird es teuerer, denn es fallen auch noch die Anwaltskosten der Gegenpartei an. Bei der Geldverschwendung der Geschäftsführung rückt die neue Rotationspresse in weite Entfernung.