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Strahlende Lebensmittel seit Fukushima

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 07.12.2011 13:03
In Milchpulver und Reis aus Japan wurde radioaktives Caesium festgestellt, das noch mehr als 30 Jahre vorhanden ist.

Fukushima 6.12.2011. Viele Monate nach dem Reaktorunglück von Fukushima nach einem Erdbeben mit Zunami wurde in Milchpulver für Babies radioaktives Caesium festgestellt. Auch im Reis wurde bereits Radioaktivität gemessen. Caesium 137 hat eine Halbwertszeit von 30 Jahren. 25 Jahre nach Tschernobyl ist das damals ausgetretene Caesium immer noch festzustellen. Beide Funde von Radioaktivität sind die Folge der ausser Kontrolle geratenen Reaktoren, die nach der Kernschmelze noch Unmengen an Kühlwasser brauchen.

Auch ausserhalb der Sperrzone von Fukushima hat Greenpeace weit überhöhte Strahlenwerte gemessen, was möglich ist, weil beim Kühlen der durchgeschmolzenen Reaktoren unzureichend kontaminiertes Material in die Umwelt gelassen wird. TEPCO hatte für Entsorgung 8,4 Milliarden bekommen.

Wie schon lange erwartet treten die ersten Folgen des Reaktorunglücks in der Nahrungskette ein, die schon eine politische Wende in Baden-Württemberg und die Energiewende in der Bundesrepublik und anderen Ländern eingeleitet haben. Was die Atomlobby nicht wahrhaben will, strahlt nun doch zutage, immer noch ohne Folgen für die Vertuscher und Lügner. Um vor allem Kinder vor Radioaktivität, Krankheit und Mißbildung zu schützen, müssen sich die Menschen selbst helfen und die unfähigen Politiker samt ihrer Atomklientele, TEPCO oder wie sie sonst heissen, verjagen.

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 07.12.2011 10:23
Ich habe im Frühjahr ein Patent angemeldet, das radioaktive Bestrahlung einer Verpackung nachweist. Inzwischen ist das Patent erteilt. Man kan sich das als "active packaging" vorstellen, die Verpackung (oder das Begleitdokument, oder das Etikett auf dem Inhalt der Verpackung) verfärbt sich bis hin zu einer Signalfarbe, die weithin sichtbar vor der verstrahlten Ware warnt.
Volker Anders 07.12.2011 13:20
Bis jetzt ist dieser Kommentar eine unzulässige Patentberühmung nach PatG $ 146, wenn die Fundstelle des behaupteten Patentes nicht genannt wird. Daher müßte der Kommentar gelöscht werden.