Vom Gerichtsspatz auf dem Dach der Grünewald Straße
Die einstweilige Verfügung ist abgelehnt worden, so wie viele Zuhörer es schon vermutet haben und im Freien diskutiert haben. Es wird gerade aktuell am Urteil geschrieben. Kann nur empfehlen dieses genau zu lesen und dann, wenn Ansätze vorhanden sind eventuell in Beschwerde zu gehen. Ich habe keine Informationen ob der Beitrag vom 25.3.05 im Urteil berücksichtigt wird.
Die richterliche Unabhängigkeit birgt unerwartete Entscheidungen. Es ist aus Sicht der Arbeitsvereinfachung günstiger alles bei einer Kammer abzuwickeln, da nur ein Vorsitzender / eine Vorsitzende sich in den Fall einarbeiten muss. Aber mehrere Kammern könnten zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen, auch wenn sich Richter untereinander austauschen / fachsimpeln.
Die richterliche Unabhängigkeit ist natürlich auch frei von Einflüssen aus der Erziehung und dem sozialen Umfeld.
Soll das heißen , daß der Nachwuchs aus einer Unternehmerfamilie, frei von Sorgen aufgewachsen, das Studium von Papi finanziert, derzeitiger Kündigungen im Familienunternehmen, frei und ohne Beeinflussung durch das Unterbewusstsein entscheidet? Wenn ja , dann verstehe ich manche Entscheidungen dieser Kammer nicht. Man kann einige Urteile dieser Kammer nachlesen und deren Aufhebung durch das LAG. Es wäre Interessant wie hoch der Anteil der fehlerhaften Urteile ist, die durch das LAG ersetzt wurden . Wenn auch berücksichtigt werden muß ,daß viele sich nicht mehr zutrauen die 2 Instanz anzurufen oder das Vertrauen in die Justiz nach diesen Erfahrungen ganz verloren haben.