Sozialplan im Netz
Der jetzt abgeschlossene Sozialplan ist hier im Netz nachlesbar. Damit ihr euch in Ruhe in dieses Vertragswerk einlesen könnt, ohne es erst bei der Personalabteilung abzuholen. Es ist ab 1.3.2005 gültig.
Im Sozialplan wird im III Kapitel bei Übertritt in die Beschäftigungsgesellschaft AutoVision von einem Dreiseitigen Vertrag geschrieben, der in der Personalabteilung abgeholt werden kann. Dieser Vertrag heißt nicht deshalb Dreiseitiger Vertrag, weil er drei Textseiten umfasst, sondern weil drei Vertragsparteien (BZV, AutoVision, ArbeitnehmerIn) daran beteiligt sind.
Hier kann als Muster der MAN/Neoman Dreiseitige Vertrag mit der AutoVision zur Vorabinformation aufgerufen werden. Der BZV-Vertrag könnte so ähnlich ausschauen. Holt euch dieses Papier ab, damit ihr auch dieses in Ruhe durchlesen könnt.
Bevor man sich entscheidet, soll man dieses Vertragwerk genau lesen und sich im Klaren sein, dass man bei Unterzeichnung freiwillig ein befristete Beschäftigungsverhältnis mit der AutoVision eingeht. Eigentlich unbedingte Voraussetzung, damit man nicht überrascht wird. Selbst wenn man sich nur über die AutoVision informieren will, damit man eine Entscheidung treffen kann oder in seiner bisherigen Entscheidung bestärkt wird. Es ist gut sich über alle Angebotvarianten zu informieren, damit man bescheid weis und dies auch untereinander zu diskutieren.
Euer
Baby Schimmerlos