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Sozialplan im Netz

by Wolfram Polar posted on 06.03.2005 11:30 last modified 30.07.2006 08:13 —

Der jetzt abgeschlossene Sozialplan ist hier im Netz nachlesbar. Damit ihr euch in Ruhe in dieses Vertragswerk einlesen könnt, ohne es erst bei der Personalabteilung abzuholen. Es ist ab 1.3.2005 gültig.

Im Sozialplan wird im III Kapitel bei Übertritt in die Beschäftigungsgesellschaft AutoVision von einem Dreiseitigen Vertrag geschrieben, der in der Personalabteilung abgeholt werden kann. Dieser Vertrag heißt nicht deshalb Dreiseitiger Vertrag, weil er drei Textseiten umfasst, sondern weil drei Vertragsparteien (BZV, AutoVision, ArbeitnehmerIn) daran beteiligt sind.

Hier kann als Muster der MAN/Neoman Dreiseitige Vertrag mit der AutoVision zur Vorabinformation aufgerufen werden. Der BZV-Vertrag könnte so ähnlich ausschauen. Holt euch dieses Papier ab, damit ihr auch dieses in Ruhe durchlesen könnt.

Bevor man sich entscheidet, soll man dieses Vertragwerk genau lesen und sich im Klaren sein, dass man bei Unterzeichnung freiwillig ein befristete Beschäftigungsverhältnis mit der AutoVision eingeht. Eigentlich unbedingte Voraussetzung, damit man nicht überrascht wird. Selbst wenn man sich nur über die AutoVision informieren will, damit man eine Entscheidung treffen kann oder in seiner bisherigen Entscheidung bestärkt wird. Es ist gut sich über alle Angebotvarianten zu informieren, damit man bescheid weis und dies auch untereinander zu diskutieren.

Euer
Baby Schimmerlos

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 06.03.2005 17:24
Der Sozialplan verstößt gegen das Grundgesetz, diverse europäische Verordnungen und gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Es wird nur von Mitarbeitern gesprochen, obwohl viele Frauen die Kündigung erhalten haben. Dieser Vertrag wurde wohl nur von Männern ausgearbeitet? An alles wurde gedacht, sogar an eine salvatorische Klausel. Nur das die Vereinbarung für Mitarbeiterinnen gilt, wird nicht erwähnt. Hier ist dringende Nacharbeit erforderlich.
Anonymer Benutzer 07.03.2005 07:43
Dies ist ein Sozialplan, wo mancher Betriebsrat etwas lernen könnte, wie er sich für die Belegschaft einsetzen kann. Vor allem wenn man die Begleitumstände berücksichtigt, zuerst Kündigung, dann Beschlussverfahren zur Erzwingung eines Sozialplanes, Einigungsstelle. Dieser Sozialplan hat einige positive Seiten für die Kolleginnen und Kollegen, die von der Kündigung betroffen sind. Will aber nicht weiter darauf eingehen, um das Unternehmen nicht auf Ideen zu bringen. Kann nur sagen, nehmt das Papier und geht zu euerem Rechtsanwalt und zeigt es ihm. Sprecht mit euerem Betriebsrat, es ist fast eine Versicherungspolice.

Das mit den Mitarbeiterinnen ist ein kleiner Fehler, es fehlt ein Halbsatz oder gar nur eine Fußnote - Mitarbeiter steht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mögen dies die Frauen der Verhandlungsdelegation verzeihen ohne gleich eine feministische Feindlichkeit darin zu sehen. Denke die Geschäftsleitung und der Betriebsrat können dies ohne Einigungsstelle leicht mit einer Zusatzerklärung bereinigen.