Beschäftigungs-gesellschaft und Sozialplan
Heute sind wieder Gütetermine im Arbeitsgericht Braunschweig angesetzt. Denke die Prozessbevollmächtigten des Braunschweiger Zeitungsverlages werden wieder die Autovision wie „Pupasch“ anbieten. Dabei ist zu beachten, dass die Autovision eine externe Firma ist, die gewinnorientiert Arbeitnehmer von Fremdfirmen übernimmt, um diese zu „vermitteln“ und wenn dies nicht klappt, verzögert in die Arbeitslosigkeit entlässt. Die abgebenden Firmen bezahlen dafür, dass sie selbst nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft den Leuten nicht kündigen und damit mit „weißer Weste“ dastehen und sich rühmen können einen „sozialverträglichen“ Personalabbau durchgeführt haben. Eine besondere Form der Beschäftigungsgesellschaft wurde bei Siemens durchgeführt. Es gibt Radioaufzeichnungen über Beschäftigungsgesellschaften unter www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/02_beE-011003-NCIonAir.mp3 und eine Nachbetrachtung 16 Monate später unter www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/19-bee-erfahrungen-020205-NCIonAir.mp3 als Direktaufruf. Es sind auch weitere interessante Themen unter www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/NCIonAir.html als Übersicht abrufbar. Einfach mal reinhören, wenn die Dateien auch sehr groß sind. Wenn Bedarf ist, kann versucht werden, dass ehemalige Autovisionäre von Neoman in einer Runde über ihre Erfahrungen berichten.
Ein weiterer Punkt der Firmenvertreter wird der nunmehr vorliegende Sozialplan* sein, der über die Einigungsstelle vorbereitet wurde und am 25.2.2005 abgeschlossen wurde. Der Betriebsrat soll gestern darüber beraten haben. Vielleicht erfahren wir heute im Sitzungssaal schon etwas über den Inhalt bzw. die vereinbarten Konditionen. Aber es bleibt der Makel, dass zu erst gekündigt wurde und erst danach der Sozialplan erstellt wurde.
Euer
Baby Schimmerlos
*Anmerkung: Sozialplan hat nichts mit sozialer Auswahl nach dem Kündigungsschutzgesetzt (KSchG) zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel. Ein Sozialplan ist nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom Betriebsrat bei Massenentlassungen (und davon spricht man ab 30 Mitarbeitern) erzwingbar, notfalls über eine gerichtliche Einigungsstelle. Der Sozialplan regelt die Konditionen - meist finanzieller Art - des Stellenabbaus.