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Beschäftigungs-gesellschaft und Sozialplan

by Wolfram Polar posted on 03.03.2005 10:31 last modified 30.07.2006 08:13 —

Heute sind wieder Gütetermine im Arbeitsgericht Braunschweig angesetzt. Denke die Prozessbevollmächtigten des Braunschweiger Zeitungsverlages werden wieder die Autovision wie „Pupasch“ anbieten. Dabei ist zu beachten, dass die Autovision eine externe Firma ist, die gewinnorientiert Arbeitnehmer von Fremdfirmen übernimmt, um diese zu „vermitteln“ und wenn dies nicht klappt, verzögert in die Arbeitslosigkeit entlässt. Die abgebenden Firmen bezahlen dafür, dass sie selbst nach Auslaufen der Beschäftigungsgesellschaft den Leuten nicht kündigen und damit mit „weißer Weste“ dastehen und sich rühmen können einen „sozialverträglichen“ Personalabbau durchgeführt haben. Eine besondere Form der Beschäftigungsgesellschaft wurde bei Siemens durchgeführt. Es gibt Radioaufzeichnungen über Beschäftigungsgesellschaften unter www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/02_beE-011003-NCIonAir.mp3 und eine Nachbetrachtung 16 Monate später unter www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/19-bee-erfahrungen-020205-NCIonAir.mp3 als Direktaufruf. Es sind auch weitere interessante Themen unter www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/NCIonAir.html als Übersicht abrufbar. Einfach mal reinhören, wenn die Dateien auch sehr groß sind. Wenn Bedarf ist, kann versucht werden, dass ehemalige Autovisionäre von Neoman in einer Runde über ihre Erfahrungen berichten.

Ein weiterer Punkt der Firmenvertreter wird der nunmehr vorliegende Sozialplan* sein, der über die Einigungsstelle vorbereitet wurde und am 25.2.2005 abgeschlossen wurde. Der Betriebsrat soll gestern darüber beraten haben. Vielleicht erfahren wir heute im Sitzungssaal schon etwas über den Inhalt bzw. die vereinbarten Konditionen. Aber es bleibt der Makel, dass zu erst gekündigt wurde und erst danach der Sozialplan erstellt wurde.

Euer
Baby Schimmerlos

*Anmerkung: Sozialplan hat nichts mit sozialer Auswahl nach dem Kündigungsschutzgesetzt (KSchG) zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel. Ein Sozialplan ist nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vom Betriebsrat bei Massenentlassungen (und davon spricht man ab 30 Mitarbeitern) erzwingbar, notfalls über eine gerichtliche Einigungsstelle. Der Sozialplan regelt die Konditionen - meist finanzieller Art - des Stellenabbaus.

(3) Kommentare

Anonymer Benutzer 03.03.2005 19:47
Ich kann es mir denken, aber ob meine Gedanke richtig sind? Bitte um Begriffserklärung für nicht Braunschweiger
Anonymer Benutzer 03.03.2005 20:33
Pupasch ist im Mittelalter umgangsprachlich der Begriff für Süßbier. Dieses Süßbier hatte die Eigenschaft zu Blähungen zu neigen. Deshalb der erste Wortteil. Der Rest kommt vom Sprichwort: Setz dich auf deine vier Buchstaben. Bis zur Rechtschreibreform (nein, nicht die letzte) sondern so um 1920 wurde der Körperteil noch ohne r nach dem A geschrieben.
Deckt sich diese Erklärung mit der Vermutung?
Anonymer Benutzer 04.03.2005 08:04
genau das habt der Anwalt bei jedem erzählt. In den eingestellten Gerichtsberichten ist dies auch nachlesebar. Die Güte und Schnelligkeit der Bericherstattung aus dem Arbeitgericht ist Zeitungsmitarbeiter würdig.