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Kommentar zu Mitteilung vom 3.8.05

by Wolfram Polar posted on 05.08.2005 16:42 last modified 30.07.2006 08:13 —

Nachdem vor allem bei den Kolleginnen und Kollegen im Hause die Mitteilung auf Unverständnis gestoßen bzw. mehr Fragen als Antworten aufgeworfen hat, wird hier der Versuch unternommen durch Kommentierung etwas zum besseren Verständnis beizutragen.

Die Kommentare sind kursiv geschrieben, Originaltext in „xxx“

„Die Geschäftsleitung informiert

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

am 2.August 2005 haben in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht Braunschweig die ersten zehn Kammerverhandlungen in den Kündigungsschutzverfahren aufgrund der Betriebsänderung vom 31. Januar 2005 stattgefunden.“ - Korrekter Inhalt

„In sechs der zehn Verfahren hat das Arbeitsgericht Braunschweig die Kündigungen für unwirksam erklärt.“ - *Es könnte der Eindruck entstehen, dass die vier restlichen Verfahren gewonnen wurden. Dies ist nicht der Fall. Diese Verfahren wurden mit zwei Vergleichen mit einer Widerruffrist = bei Ablehnung durch die Gekündigten, erfolgt eine gerichtliche Entscheidung, durch ein vorläufiges Aussetzten (Ruhigstellung) mit terminierter Fortsetzung der Gerichtsentscheidung und durch eine Klagerücknahme, weil die Kündigung durch die Geschäftsführung zurückgenommen wurde, vorläufig befriedet.*

„Wir haben diese Urteile zu respektieren, teilen die in den Urteilen deutlich gewordene Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Braunschweig jedoch nicht.“ - *Die Urteile sind verkündet und damit vorläufig rechtsgültig. Das schriftliche Urteil folgt. Wobei bei der mündlichen Verkündung und Erläuterung kein Beklagtenvertreter anwesend war. Woher also die Kenntnis der Rechtsauffassung und der Urteilsgründe?*

„Wir werden deswegen in diesen Verfahren in die Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen gehen.“ - Ist jedermanns gutes Recht. Doch bevor eine solche Entscheidung getroffen wird, sollte das schriftliche Urteil vorliegen. Hier deutet dies mehr auf eine Trotzreaktion hin.

„Der Wegfall von 74 Arbeitsplätzen durch die Betriebsänderung am 31. Januar 2005 wird durch die Urteile des Arbeitsgerichts Braunschweig nicht berührt.“ - *Eben dieser Wegfall aller Arbeitsplätze konnte vor Gericht nicht dargelegt werden.*

„Unter Einbeziehung und Prüfung der Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Braunschweig werden wir deshalb vorsorglich eine neue unternehmerische Entscheidung zu treffen haben.“ – *Absichtserklärung mit deutlichem Eingeständnis, dass die letzte Fehlerbehaftet ist.*

„Eine erneute hilfsweise Kündigung der von der Betriebsänderung betroffenen und noch mit uns im Streit befindlichen ehemaligen Mitarbeiter wird nach Anhörung des Betriebsrates daher unvermeidbar sein. - Wieso „hilfsweise“, Kündigung ist Kündigung. Ein bisschen Schwanger geht doch auch nicht. „ehemaligen“ *ist doch ein sehr endgültiger Begriff, zumal die Weiterbeschäftigung per Titel gegeben ist. Gleiches gilt für den Begriff* „unvermeidbar“. *Mit ein bisschen guten Willen hätten die gesamten Kündigungen vermieden werden können. Es gibt eine Vielzahl von besseren Lösungen als Kündigung. Aber die Einsicht ist noch nicht vorhanden. Oder soll dies ein Versuch sein, gut informierte und beratene Mitarbeiter einzuschüchtern? Mitarbeiter, die in kürzester Zeit ein umfangreiches Wissen der Rechtslage erarbeitet und eine detaillierte persönliche Risiko- und Nutzenbewertung mit Alternativplanung durchgeführt haben. Man sollte schlecht investiertem Geld nicht noch gutes nachwerfen. Auch wenn es nur fremdes Geld der Anteilseigner ist.*

Unterzeichnet von „Rainer Hlubek“ und „Matthias Bonn“ zu „Braunschweig, den 3. August 2005“

Euer
Baby Schimmerlos

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 06.08.2005 18:37
Die Geschäftsführer der BZ wollen nur Ängste schüren, innerhalb und außerhalb des Hauses! Lasst euch nicht einschüchtern! Wer schon einmal in Hannover beim LAG war, der weiß, Hannover ist mit Sicherheit eine Reise wert!!!
Anonymer Benutzer 06.08.2005 20:24
Mit dieser Nachricht will die Geschäftsleitung nur Panik machen, ganz nach dem Motto: 10 kleine "Negerlein". Nur haben die Bosse leider einen Unterschied übersehen!

Wir sind nicht nur 10 Plagegeister und so schnell und problemlos werden die Herren der Geschäftsführung uns auch nicht los.