Ein Monat bis zum nächsten Schritt
Eine Zusammenfassung zur Erinnerung wegen dem WARUM und WOFÜR
Am 2., 4. und 9. August finden die seit Monaten terminierten Kammertermine voraussichtlich statt. Für die Ersten ist dies noch ein Monat, 31 Tage oder rund 740 Stunden Zeit, um sich auf den Termin vorzubereiten. Dabei möchte ich euch helfen und habe nachfolgendes Zusammengetragen ohne einen Vollständigkeitsanspruch zu erheben.
Nach so langer Zeit ist es erst einmal wichtig sich zu Erinnern, warum wir diesen Weg gegangen sind und was das Ergebnis sein soll.
Die Kündigungen wurden willkürlich ausgesprochen. Kündigungen ohne Sozialauswahl. Sind keine „ultima ratio“-Maßnahme. Keine Gespräche mit dem Betriebsrat. Offene Stellen vorhanden. Wir wollen arbeiten. Unsere Arbeit ist nicht entfallen. Wir kämpfen um unseren Arbeitsplatz. Wir lassen unser Recht nicht abkaufen.
Es soll Rechtsbestände ( Beispiel ) geben, die es als Erfolg betrachten, wenn in einem Arbeitsgerichtsverfahren über den Erhalt des Arbeitsplatzes eine verbesserte Abfindung gezahlt wird. Bedenkt, das der Arbeitsplatz ein Mehrwert hat und unsere Existenzgrundlage ist. Was sind ein paar Monatsgehälter mehr Abfindung gegenüber einem regelmäßigen Einkommen. Bei einem Vergleichsangebot in Millionenhöhe ist Nachdenken angesagt und den Tipp beachten.
Ihr seit nicht allein, es sind Freunde dabei, die euch begleiten. Es sind viele Termine pro Tag angesetzt, kommt gleich zum ersten Termin und bleibt bis zum Ende des Sitzungstages. Gegebenfalls werden die Entscheidungen der Kammer erst nach dem Ende verkündet, aber nur wenn Beteilige persönlich anwesend sind. Meldet euch beim Arbeitsgericht, damit der große Sitzungssaal im Keller für die Termine bereitgestellt wird. Ich werde euch an den Anruf noch mal zu gegebener Zeit erinnern. Es besteht erhebliches öffentliches Interesse an den Terminen.
Tipp:
Schaut euch verstärkt die Verhandlungsführung an, damit ihr selbst erkennen könnt, wie versucht wird eine angestrebte friedliche Lösung zu finden. Damit ihr nicht überrascht werdet von den gesetzlich vorgegebenen Vergleichsbemühungen durch die Kammer. Die gütliche Einigung ist nicht nur auf den Gütetermin beschränkt, sondern Bestandteil des gesamten Verfahrens. Ein Gerichtstermin ist eine enorme psychische Belastung und erzeugt eine Stresssituation in der eine rationelle Entscheidung von existenzieller Bedeutung nicht immer gegeben ist. Lasst euch bei einem Vergleichsangebot nicht unter Zeitdruck setzen, es gibt hier die Möglichkeit eines Vergleichs mit einer Widerruffrist.
Euer
Baby Schimmlos