Wann kommt die nächste Kündigung?
Geschäftsführung der Braunschweiger Zeitung will weitere Kündigungen aussprechen.
Bei 20 Fällen hat das Arbeitsgericht Braunschweig elfmal die Kündigungen der Braunschweiger Zeitung bestätigt und neunmal für unwirksam erklärt. Sowohl die Geschäftsführung als auch die betroffenen MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit, Berufung beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen einzulegen. Die Geschäftsführung der Braunschweiger Zeitung hat dies für ihre unterlegenen Verfahren einen Tag nach der Bekanntgabe der Urteile, in einem Aushang angekündigt.
Was nach unseren Informationen nicht nur für den Betriebsrat in keinster Weise nachvollziehbar ist, ist die Ankündigung der beiden Geschäftsführer im Aushang vom 03.08.2005, eine "erneute hilfsweise Kündigung" der von der Betriebsänderung betroffenen MitarbeiterInnen aussprechen zu wollen.
**Will die Geschäftsführung des Braunschweiger Zeitungsverlags belegen, dass es in diesem Land möglich ist, dass eine Geschäftsführung sich durchsetzt, auch wenn Gerichte sich gegen sie entschieden haben?**
Eine neue, hilfsweise unternehmerische Entscheidung wird sicherlich in Kürze fallen!