CDU-Pläne für den Kündigungs-schutz
Abfindungsoption - eine Wahl, die keine ist. (aus Böckler impuls, Nr. 12/2005) Unternehmen sollen nach Plänen der CDU künftig vereinbaren können, dass sie einen neu eingestellten Beschäftigten gegen Abfindung jederzeit wieder entlassen dürfen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist - egal, aus welchen Gründen. So die Vorstellung der CDU.
Was nach "Wahlrecht" aussieht, wird von der Arbeitsrechtlerin Heide Pfarr, Professorin für Arbeitsrecht, als die völlige Abschaffung des Kündigungsschutzes analysiert. Bislang verlangt das Kündigungsschutzgesetz für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Rechtfertigung.
Diese kann entweder personenbezogen, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt (wie im BZV) sein. Trägt die Rechtfertigung, ist die Kündigung für den Arbeitgeber kostenfrei: Eine Abfindung muss er nicht zahlen. Daran würde auch die von der CDU erwogene " Wahlmöglichkeit" nichts ändern - wohl aber bei allen Kündigungen ohne Rechtfertigung. Heide Pfarr: "Diese Wahlmöglichkeit ist für ein Unternehmen überhaupt nur dann interessant, wenn es Kündigungen aussprechen möchte, für es keinen akzeptablen Grund gibt." Kein Beschäftigter könnte sich mehr gegen den ungerechtfertigten Verlust seines Arbeitsplatzes wehren.
Wer als Arbeitgeber bezahlen kann, kann über die geplante Abfindungsoption mit den Mitarbeitern umspringen, wie er will. Die Funktion des Kündigungsschutzgesetzes wäre auf den Kopf gestellt: Im Grunde würde ein solches Gesetz nur sicherstellen, dass ein Arbeitgeber sofern er Gründe vortragen kann, keine Abfindung zahlen muss.
**Wollen wir den Unternehmen solche Möglichkeiten eröffnen vor dem Hintergrund unserer Erfahrung mit dem BZV ???**