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Mahnwache meets Warnstreik

by Wolfram Polar posted on 13.06.2005 10:45 last modified 30.07.2006 08:13 —

Mahnwachenteilnehmer und Streikende vereint vor beiden Einfahrten zur Braunschweiger Zeitung am Mittelweg!

Als die Braunschweiger Zeitung am letzten Freitag bestreikt wurde, versammelten sich Streikende und Mahnwachenteilnehmer solidarisch vor den Einfahrten zur Braunschweiger Zeitung am Mittelweg!

BZ-Tor1

Diese Aktion soll in dieser Tarifauseinandersetzung nicht die letzte gewesen sein! Leider haben viele Beschäftigte aus dem Verlag den Ernst der Lage noch nicht erkannt, denn viele ignorierten den Aufruf zum Warnstreik.

Dabei könnten SIE bei der Sozialauswahl, die von den Gekündigten vor dem Arbeitsgericht eingefordert wird, auch bald Betroffene in diesem Hause sein!

Erschreckend auch der Einsatz von Rentnern im Braunschweiger Zeitungsverlag, hier wird von RA Dr. Weberling dem Gericht mitgeteilt, dass z. B. ein Ulrich B. 5 Stunden, ein Manfred M. 1 Stunde in der Woche arbeitet. Leider sind das alles Unwahrheiten, da Ulrich B. jeden Tag in der Woche das Haus für mehrere Stunden betritt (macht wahrscheinlich nur Pause!!), auch der andere Rentner wurde mehrere Tage in der Woche in dem Betrieb gesehen!

Wie lange kann die Geschäftsführung und ihr Rechtsbeistand bei dem Arbeitsgericht bewusst noch diese Unwahrheiten verbreiten?

Warum prüfen die Richter nicht einmal diese Angaben?

Liebe Verlagsangestellte, leider wird es so kommen: Heute wir, morgen ihr!

Denn, es ist nur eine Frage der Zeit wann sich die Anzahl der Kreuze vor dem Tor der BZ erhöht!!

**Lasst euch nicht einschüchtern, zeigt euch solidarisch, auch ihr werdet bald unsere Solidarität brauchen!!!**

BZ-Tor2

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 13.06.2005 21:49
"Erschreckend auch der Einsatz von Rentnern im Braunschweiger Zeitungsverlag, hier wird von RA Dr. Weberling dem Gericht mitgeteilt, dass z. B. ein Ulrich B. 5 Stunden, ein Manfred M. 1 Stunde in der Woche arbeitet. Leider sind das alles Unwahrheiten, da Ulrich B. jeden Tag in der Woche das Haus für mehrere Stunden betritt (macht wahrscheinlich nur Pause!!), auch der andere Rentner wurde mehrere Tage in der Woche in dem Betrieb gesehen!
Wie lange kann die Geschäftsführung und ihr Rechtsbeistand bei dem Arbeitsgericht bewusst noch diese Unwahrheiten verbreiten?
Warum prüfen die Richter nicht einmal diese Angaben?"

Solange dieser Punkt bei Gericht unstrittig ist, haben Geschäftsführung und Rechtsbeistand kein Problem und das Gericht hat keinen Grund die Angaben zu bezweifen. Erst wenn Betroffene die Aussagen bezweifeln und Beweisantrag stellen, wird das Gericht ein Klärung herbeiführen, wenn es Relevant ist. Also Aussage mit Nichtwissen bezweifen und Beweis per Nennung Zeugen bzw. schriftlichen Erklärungen vortragen. Die Aussage der Geschäftsführung zuvor protokollieren lassen, damit ggf. sogar eine uneidesstattliche Falschaussage nachgewiesen werden kann.