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Soll ich oder soll ich nicht...?

by Wolfram Polar posted on 11.07.2005 08:04 last modified 30.07.2006 08:13 —

Anspruch auf Weiterbeschäftigung im BZV

Nach Informationen des Web-Teams werden in diesen Tagen alle gekündigten Kollegen und Kolleginnen Post von ihren Rechtsvertretern erhalten.

Die Einzelnen müssen dann entscheiden, ob auch sie ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung im BZV geltend machen wollen.

Schon lange hatten die Betroffenen (beruflich) nicht mehr eine solche Situation, was einem da so durch den Kopf geht ... Spannend ist auch, wie Management und Unternehmensleitung des BZV auf die Entscheidung des LAG reagieren.

Werden sie es darauf ankommen lassen - wollen sie sich mit weiteren 30 Anträgen auf Weiterbeschäftigung vor Gericht beschäftigen oder suchen sie nach einer anderen Lösung?

Noch hat man nichts gehört.

(2) Kommentare

Anonymer Benutzer 11.07.2005 11:04
Ich hoffe sehr, dass viele Kollegen den Weg der Weiterbeschäftigung im BZV wählen, wobei hier natürlich die Situation jedes Einzelnen zu berücksichtigen ist. Denkt immer daran - mit soviel Widerstand hat die Geschäftsführung nicht gerechnet und wir wollen die "Hohen Herren" doch nicht enttäuschen, oder???
Anonymer Benutzer 11.07.2005 21:47
In einem Beitrag hier in der Chronik wurde bereits über die Weiterbeschäftigung berichtet. Aufruf: http://www.netzwerkit.de/projekte/bzv/chronik/ev040305

Jetzt stellt sich die Frage, ob eine EV erforderlich ist oder ob bereits Anfang August ein positives Urteil gefällt wird. Ein Merkmal ist die persönliche Einschätzung der Kammer. Fällt die Kammer ein Urteil bereits in der 1. Augustwoche? Wird der Termin verlegt? Kann ich unter Umständen mehrere Monate von Arbeitslosengeld leben? Kann ich bis zu einem LAG-Urteil ggf. abwarten, wenn die Kammer wieder ihre besondere Sozialkompetenz zeigt?