Soll ich oder soll ich nicht...?
Anspruch auf Weiterbeschäftigung im BZV
Nach Informationen des Web-Teams werden in diesen Tagen alle gekündigten Kollegen und Kolleginnen Post von ihren Rechtsvertretern erhalten.
Die Einzelnen müssen dann entscheiden, ob auch sie ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung im BZV geltend machen wollen.
Schon lange hatten die Betroffenen (beruflich) nicht mehr eine solche Situation, was einem da so durch den Kopf geht ... Spannend ist auch, wie Management und Unternehmensleitung des BZV auf die Entscheidung des LAG reagieren.
Werden sie es darauf ankommen lassen - wollen sie sich mit weiteren 30 Anträgen auf Weiterbeschäftigung vor Gericht beschäftigen oder suchen sie nach einer anderen Lösung?
Noch hat man nichts gehört.