Morgen ist wieder Gerichtstag
3. Prozesstag für die Gekündigten der Braunschweiger Zeitung
Morgen, Dienstag kommt es vor dem Arbeitsgericht zu dem angekündigten Gütetermin über die fristlose Kündigung des Personalmanager Gebauers durch VW. Gebauer wurde im Juni fristlos gekündigt. Dagegen wehrt er sich mit einer Kündigungsschutzklage. Laut Presse letzter Woche hat VW angekündigt, wegen der "Schwere der Beschuldigungen" keine gütliche Einigung in Erwägung zu ziehen. Das persönliche Erscheinen soll durch die Kammer angeordnet sein.
Laut Focus verlangt Gebauer eine fristgemäße Kündigung, die ihm eine Weiterzahlung seines Jahresgehalts von rund 90.000,- € sichern würde. Daneben fordert er eine Abfindung für 32 Jahre bei VW. Das macht bei einem Monatsgehalt von 7.500,- €, ein Streitwert von 22.500 für die Kündigungsschutzklage und eine gesetzliche Abfindung von rund 120.000,- €.
Aber warum keine Nichtigkeit der Kündigung, sondern nur Wandelung von fristlos in ordentlich? Ist dies bereits ein mögliches Schuldeingeständnis?
Wir werden auch im Arbeitsgericht sein, aber bei uns sind es der dritte Block der Kammertermine. Wegen uns wird kein Medienauftrieb erfolgen, aber nutzen wir die geboten Möglichkeiten.
Vorschlag:
Zeitgleich finden im Arbeitsgericht die Kammerverhandlungen der Entlassen der Braunschweiger Zeitung statt. Die Gekündigten wehren sich gegen den Abbau von 70 Arbeitsplatzen und 52 ausgesprochenen Kündigungen seit Januar 2005 durch den Verlag. Letzte Woche wurde die Kündigungen für ungültig erklärt.