LAG urteilte für den Kläger!!!
Richter gaben dem Käger in 2. Instanz Recht
Wie wir erfahren haben liegt das Ergebnis/ Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 Sa 727/05 vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Siemensstraße 10, 30173 Hannover, nun vor.
**Die 6. Kammer entschied für den Kläger.**
Nähere Information liegen zur Zeit nicht vor. Fortsetzung folgt!!!
*Herzlichen Glückwunsch dem Kläger!*
Viel Erfolg bei der Rückkehr in den Betrieb, der nur am Anfang nicht einfach sein kann, weil engstirnige Manager meinen, sie selbst könnten das Recht vorgeben. Genau solche Vorbilder von Kollegen, die beharrlich für das Recht in Firmen kämpfen, braucht die Belegschaft, weil das Kündigen sonst zum täglichen Erscheinungsbild würde.