Kammertermine
Am 2.8.2005 sind die ersten Kammertermine. Da ist es verständlich, dass alle kommen wollen, um die ersten Termine als Betroffenen mitzuverfolgen. Es kann also eng werden im Saal. Jetzt zeigt sich die Solidarität der Gemeinschaft. Kommen sollen alle, nur können nicht alle im Saal verbleiben. Wir haben die Richterin schon erlebt, wie sie die Überzähligen aus dem Saal verwiesen hat. Die Betroffenen des jeweiligen Gerichtstages haben Priorität, gefolgt von den nachfolgenden Betroffenen. Es ist aber dafür gesorgt, dass die Information rechtzeitig hier verbreitet werden. Gerichtstermine sind Öffentlich.
Schätzungsweise wird die Kammer von der Möglichkeit gebrauch machen ein Urteil nicht sofort nach dem jeweiligen Termin bekannt zu geben, sondern dies erst zu einem späteren Zeitpunkt zu verkünden. Dies kann am Ende des Sitzungstages sein oder zu einem festgesetzten Termin. Stellt euch mal die Signalwirkung vor, wenn bereits im ersten Termin gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung ohne erforderliche Sozialauswahl, nicht als Ultima Ratio Maßnahme ausgesprochen wurden und damit die Kündigung ungültig ist. Da würde sich doch in den nachfolgenden Terminen keiner mehr vergleichen und es gäbe nur noch strittige Entscheidungen. Also nicht überrascht sein, wenn am 2.8. keine Entscheidungen direkt herauskommen. Kündigungsschutzklage ist zwar eine Individualklage, aber Wechselwirkungen sind nicht ganz auszuschließen.
Euer
Baby Schimmerlos