Wichtiger Termin – Fristablauf für Kündigungs-schutzklage
Bedenkt, wer noch keine Kündigungsschutzklage erhoben hat. Man hat nur 21 Kalendertage Zeit die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist läuft nach Überreichen der Kündigung. Also schnell zu Anwalt, wenn man Zweifel hat, dass der Arbeitsplatz wirklich entfallen ist, oder man an anderer Stelle im Hause arbeiten kann. Auch wenn man eine lange Kündigungsfrist hat und in dieser Zeit wieder Arbeitskräfte gesucht/benötigt werden. Wer versäumt innerhalb dieser 21-Tagefrist Klage einzureichen, der Akzeptiert z.B. eine fehlerbehaftete Kündigung wegen Sozialauswahl, die Rechtsgültig wird. Also lieber sofort zum Anwalt und sich beraten, bevor es zu spät ist.
Euer
Baby Schimmerlos
Heute hat man nur die 21 Tage Zeit Klage zu erheben, kann aber weitere Gründe bis zum Ende des mündlichen Verfahrens vortragen. Also lieber jetzt noch Klage erheben, zumal der BR-Widerspruch bereits genügend Material für eine Kündigungsschutzklage enthält, und weiter nachforschen warum der eigene Arbeitsplatz angeblich entfallen sein soll.
Kündigung ist nur als „ultima ratio“ zulässig und es gibt nicht einmal Ansätze die Kündigungen durch andere Maßnahmen zu vermeiden. Auch der fehlende Sozialplan ist ein Indiz.