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Das Bügelurteil

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 28.06.2013 18:05
Wegen Arbeitsentzug kann ein Arbeitnehmer im Büro seine Bügelwäsche erledigen: Ein bahnbrechendes LAG Urteil gegen die Version Mobbing, bei der dem Arbeitnehmer die Arbeit entzogen wurde. Az.: 2 Sa 53/98, vom 12.3.1999.

Berlin 28.6.2013 Immer wieder versuchen Arbeitgeber unbequeme Arbeitnehmer durch Mobbing mürbe zu machen. Wenn sie dabei dem Arbeitnehmer die Arbeit entziehen, müssen sie hinnehmen, dass der Arbeitnehmer sich selbst kreativ beschäftigt, auch durch Erledigung seiner Bügelwäsche , so hat das LAG Berlin entschieden.

Viele Arbeitnehmer wissen inzwischen, dass es nicht zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehört, Gespräche über das eigene Ausscheiden zu führen. An solchen Personalgesprächen braucht niemand teilzunehmen . Az.: 2 AZR 606/08

(4) Kommentare

Anonymer Benutzer 29.06.2013 11:59
ist es rechtlich haltbar wenn ich zur teilnahme an schulungen in sachen sogenannter unternehmenskultur "gewungen" werde?

ich meine es gehört nicht zu meinen arbeitsvertraglichen pflichten
Anonymer Benutzer 29.06.2013 12:42
Du riskierst nur eine Abmahnung, die aber beim Gericht kaum einen Wert haben kann.

Was ist das überhaupt für eine Zwangskultur im Unternehmen.
Anonymer Benutzer 29.06.2013 16:57
die betriebsratsmehrheit macht das " spiel" leider mit , wie so oft in der vergangenheit
Anonymer Benutzer 01.07.2013 15:17
Traurig aber leider wahr. Betriebsräte sind auch käuflich.

Nur dass hier kein Irrtum entsteht, eine Rechtsauskunft leistet diese Plattform nicht.