Das Bügelurteil
Berlin 28.6.2013 Immer wieder versuchen Arbeitgeber unbequeme Arbeitnehmer durch Mobbing mürbe zu machen. Wenn sie dabei dem Arbeitnehmer die Arbeit entziehen, müssen sie hinnehmen, dass der Arbeitnehmer sich selbst kreativ beschäftigt, auch durch Erledigung seiner Bügelwäsche , so hat das LAG Berlin entschieden.
Viele Arbeitnehmer wissen inzwischen, dass es nicht zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehört, Gespräche über das eigene Ausscheiden zu führen. An solchen Personalgesprächen braucht niemand teilzunehmen . Az.: 2 AZR 606/08
ich meine es gehört nicht zu meinen arbeitsvertraglichen pflichten