Das Weisungsrecht endet bei Personalgesprächen
Das BAG urteilte am 23.6.09, dass ein Personalgespräch keine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist. Eine diesbezügliche Abmahnung war zu entfernen, Pressemitteilung Nr. 62/09 .
Das Urteil des BAG Az. 2 AZR 606/08 schafft für alle Klarheit, dass der Arbeitgeber niemanden zu einem Personalgespräch zwingen kann, weil solche Gespräche nicht zu den Dienstpflichten gehören.
Immer wieder versuchen Arbeitgeber, die eigenen Beschäftigten bei Personalabbau oder Auslagerung in die Personalabteilung zu holen, um darüber Personalgespräche zu führen. Diese Gespräche kann der Arbeitnehmer aber nach diesem Urteil erst recht ablehnen.
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