Sie sind hier: Startseite Benutzer valter's Home Gewerkschaft Das Weisungsrecht endet bei Personalgesprächen

Das Weisungsrecht endet bei Personalgesprächen

erstellt von valter zuletzt verändert: 26.10.2009 12:07
Der Arbeitgeber hat kein Weisungsrecht bei Personalgesprächen, urteilte das BAG am 23.6.2009. Ein Arbeitgeber wollte abmahnen, an einem Gespräch über den Inhalt des Arbeitsvertrages teilzunehmen. Diese Abmahnung war unberechtigt, Az.: 2 AZR 606/08.

Das BAG urteilte am 23.6.09, dass ein Personalgespräch keine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung ist. Eine diesbezügliche Abmahnung war zu entfernen, Pressemitteilung Nr. 62/09 .

Das Urteil des BAG Az. 2 AZR 606/08 schafft für alle Klarheit, dass der Arbeitgeber niemanden zu einem Personalgespräch zwingen kann, weil solche Gespräche nicht zu den Dienstpflichten gehören.

Immer wieder versuchen Arbeitgeber, die eigenen Beschäftigten bei Personalabbau oder Auslagerung in die Personalabteilung zu holen, um darüber Personalgespräche zu führen. Diese Gespräche kann der Arbeitnehmer aber nach diesem Urteil erst recht ablehnen.

Weitere Kommentare:

(0) Kommentare