Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit (CGZP) kann keine Tarifverträge abschließen
Nach der Entscheidung des BAG zur mangelnden Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaften, die mit Sonderverträgen die Tarife von Verdi und IGMetall unterlaufen hatte, haben keine Grundlage, 1 ABR 19/10 Pressemitteilung Nr. 93/10 . Auf viele Leihunternehmer, die die billigen christlichen Tarifverträge genutzt hatten, kommen daher Nachzahlungen in Millionenhöhe, reuters vom 14.12.2010 und sz vom 14.12.2010 .
In dem von ver.di und dem Land Berlin eingeleitete Beschlussverfahren stellt das BAG fest, dass die CGZP Spitzenorganisation und ihre Mitgliedsgewerkschaften (CGB, DHV und GÖD) nach § 2 Abs. 3 TVG nicht tariffähig ist. Außerdem fehlt gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung im Organisationsbereich der Satzung der CGZP. Was daran christlich ist, schlechtere Bedingungen auszuhandeln, konnte man nie verstehen.
Mit fast 300.000 Leiharbeitern wurden nach dem BAG Urteil unwirksame Verträge geschlossen. Auf die Leihfirmen und die ausleihenden Betriebe können daher erhebliche Forderungen zukommen, weil ohne Tarifvertrag seit 2003 der Verfassungsgrundsatz nach 1 BvR 2283/03 gilt, dass Zeitarbeiter genauso zu entlohnen sind wie die Stammbelegschaft in dem Unternehmen. Der Trick mit den billigen Tarifverträgen der christlichen Gewerkschaften zahlt sich nicht aus und kann so zur Falle werden.
Wer nur ein wenig an Gerechtigkeit denkt, kann diesem Urteil nur zustimmen. Wer sich jahrelang an der Leiharbeit gesund verdient hat, soll nun gerechten Lohn nachzahlen. Was die Politik nicht geschafft hat, kann nun über diese höchstrichterliche Entscheidung eingeleitet werden.