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Aus dem Verband ausgetretene Unternehmen müssen Tariflohn zahlen

erstellt von valter zuletzt verändert: 15.12.2010 10:58
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ein BAG Urteil, daß aus dem Arbeitgeberverband ausgetretene Unternehmen den Tariflohn an Gewerkschaftsmitglieder zahlen müssen, weil sie als OT Mitglieder nicht klar von den Verbandsmitgliedern getrennt sind, BAG 4 AZR 111/08 und BVerfG 1 BvR 2593/09

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde eines Maschinenbauunternehmens 1 BvR 2593/09 abgewiesen, das ein BAG Urteil 4 AZR 111/08 aus 2009 nicht hinnehmen wollte, in dem es zur Zahlung nach Tarif verpflichtet wurde, weil es als sog. OT Mitglied immer noch Einfluß auf den Arbeitgeberverband hat, siehe Zeit und beck-blog vom 14.12.2010.

Das Maschinenbauunternehmen, seit vielen Jahren Mitglied des regionalen Arbeitgeber-Verbandes von Remscheid und Umgebung e.V, war 2005 aus dem Verband ausgetreten, jedoch als OT Mitglied Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Verband weitergeführt worden. In dieser Eigenschft hat nach Ansicht der Richter ein OT Mitglied weiter Einfluß auf Tarifverhandlungen. Deshalb ist dieses OT Mitglied auch zu Zahlungen nach Tarif verpflichtet.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die BAG Rechtsprechung und stärkt damit die Position von Gewerkschaften, die solche OT Mitglieder schon immer anklagen, daß sie nur aus dem Tarif fliehen wollen. Dieses Urteil hat auch noch weitergehende Wirkung, beispielsweise auf andere auch aus dem Arbeitgeberverband ausgetretene Unternehmen, wie die von Alcatel übernommenen deutschen Teile des amerikanischen Telekommunikationsunternehmens Lucent, das erst kürzlich einen Haustarif abgeschlossen hat, aber als OT Mitglied zur Zahlung des Flächentarifes verpflichtet sein kann.

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