Ordnungsgeld gegen Sekretäre der FAU
Die Geschäftsführung des halbkommunalen Kinos Babylon Mitte beantragte am 12. Januar beim Landgericht Berlin "ein empfindliches Ordnungsgeld in angemessener Höhe [oder] Ordnungshaft, zu vollstrecken an den … Sekretären" der FAU Berlin.
Der FAU Berlin wurden bereits im letzten Jahr zunächst Arbeitskampfmaßnahmen gerichtlich untersagt und schließlich das Recht abgesprochen, sich als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Nach Ansicht der Klägerin habe die FAU Berlin gegen diese Unterlassung verstoßen. Es drohen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Haft bis zu sechs Monaten.
Dazu Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin: De facto handelt es sich unseres Erachtens um ein Gewerkschaftsverbot, das gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale Konventionen, etwa der ILO, verstößt. Die akute Bedrohung einer Arbeitnehmerorganisation mit Haftstrafen verleiht dem nun auch eine menschenrechtlich bedenkliche Dimension. Einmal mehr verdeutlicht der Antrag der Geschäftsführung deren arbeitnehmerfeindliche Gesinnung.
Solidarität mit der FAU – für freie gewerkschaftliche Betätigung!
Das Berliner Landesarbeitsgericht hat in einer vom Betreiber des Kinos Neue Babylon GmbH
erwirkten Einstweiligen Verfügung der anarcho-syndikalistischen Gewerkschaft Freie Arbeiter Union
untersagt, weiter öffentlich zu behaupten, sie sei eine Gewerkschaft und ihr damit auch das Recht
abgesprochen gewerkschaftliche Aktionsformen zu nutzen. Begründet wurde dies mit der auf
nationaler Ebene nicht vorhandenen Tariffähigkeit und Mächtigkeit der Organisation. Dieses Urteil
widerspricht nicht nur elementaren Prinzipien der ILO und der Europäischen Sozialcharta, sondern
kann auch in seinem Verweis auf die nicht vorhandene Tariffähigkeit nicht überzeugen. Es gibt in
vielen Branchen Sektoren, die einen verschwindend geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad
haben, so dass es gesetzlicher Mindestlöhne bedarf, um zu verhindern, dass nicht Existenz sichernde
Löhne zum Regelfall werden. Doch bisher ist niemand auf die Idee gekommen, deshalb den hier
tätigen Gewerkschaften ihren Gewerkschaftsstatus abzuerkennen. Wir sehen in dem Urteil einen
unzulässigen Angriff auf das Koalitionsrecht der abhängig Beschäftigten, deren Recht sich in
Gewerkschaften frei zu organisieren, hier offen infrage gestellt wird. Dieses Recht zu erkämpfen und
zu verteidigen, ist ein historisches Anliegen der Gewerkschaftsbewegung. Wir erklären uns deshalb
solidarisch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen und fordern die Rücknahme der
einstweiligen Verfügung gegen die FAU.
Arbeitskreis Internationalismus der IG Metall Berlin
Berlin, 20.01.2010
Quelle: http://www.labournet.de/[…]/Soli-Erklaerung%20fuer%20FAU.pdf