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Das Streikrecht im Luftraum

erstellt von valter zuletzt verändert: 23.02.2010 11:38
Ein Frankfurter Richterin schaffte es, dass Cockpit und Lufthansa wieder verhandeln und den Streik aussetzen. Auslagern bleibt ebenso Thema wie andere Tarifforderungen und das Tarifgebiet endet nicht an der deutschen Grenze.

Der Auslagerungsstreik der Lufthansa Piloten ist erst einmal ausgesetzt, weil die Frankfurter Richterin es schaffte, die Parteien wieder an den Verhandlungstisch zu bringen. Ein erneuter Eingriff in das Streikrecht , wie es die Bahn vergeblich probiert hat, soll es nicht geben. Dafür haben Gerichte die einstweilige Verfügung schon einmal gekippt.

Die Frankfurter Richterin wollte den Fehler nicht noch einmal machen und in das Streikrecht eingreifen. Auch hat sie bei den Piloten die Einsicht bewegt, dass Streikziele begrenzt sein können. So hat sie die Tarifparteien zum Verhandeln bewegt, siehe Pressemitteilung Nr. 2/2010 vom 22. Februar 2010 . Ob aber Verhandlungen immer die Lösung sein kann, ist bei Ungleichheit der Waffen im Tarif schon fraglich, wenn Arbeitgeber alles per Edikt durchsetzen.

Die Frage bleibt neben einem Inflationsausgleich, ob das Tarifgebiet an den Landesgrenzen endet und Piloten beim Überfliegen der Grenzen die Plätze wechseln. Die Lufthansa hätte gern an der italienischen Grenze die billigeren Piloten der gekauften Tochter eingesetzt. Was ist daran unverständlich zu fordern, dass alle Piloten gleich bezahlt werden. Und wenn die Cockpit Piloten das nicht mitmachen, werden alle in italienischen Tarifen bezahlt, so jedenfalls denkt sich die Lufthansa das.

Die Verhandlungen und eventuelle Streiks können noch spannend werden, weil die Lufthansa gesehen hat, wie ernst es die Piloten meinen. Globalisierung ist bei den Piloten angekommen.

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