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Wettbewerbsverstoß durch EEG Ausnahmen

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 15.07.2013 17:02
Die Kommission meint: Die Energiewende auf Kosten der kleinen Verbraucher, bei der Großverbraucher der Industrie geschont werden, ist wettbewerbswidrig.

Brüssel 15.7.2013 Die Ausnahmen von der Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien , die die Strompreise steigen lassen, könnten gegen EU-Recht verstoßen.

Die deutsche Klientelpolitik , mit der Großverbraucher an der Beteiligung an der Energiewende geschont werden, gerät in der EU in die Kritik. Warum sollten ausgerechnet die Großverbraucher, für die die vielen Kraftwerke gebaut werden, geschont werden? Gerade die Großverbraucher, die eine sichere Stromversorgung erwarten, sollen nicht an der Energiewende beteiligt werden, wer versteht das? Die EU hat ja Recht, diese Ausnahmen sind einseitig und nicht mit dem Wettbewerb vereinbar. Deshalb müssen solche Ausnahmen wie viele Subventionen weg. Dann kommt auch der Strompreis wieder auf ein vernünftiges Niveau.

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