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Ausserordentliche Kündigung mit Auslauffrist

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 09.05.2014 13:39
Alcatel-Lucent kündigte ausserordentlich (mit Auslauffrist) und hilfsweise betriebsbedingt. Ein Widerspruch des Betriebsrates liegt vor, aus dem sich die Weiterbeschäftigung ableitet.

Nürnberg 30.4.2014 Zum Kammertermin hatte die beklagte Firma noch kurzfristig einen Schriftsatz eingereicht. Der Anwalt des Arbeitgebers hält das für in Ordnung, weil keine Frist gesetzt war. Der Schriftsatz wurde erst in der Verhandlung übergeben

Der wichtige Grund einer ausserordentlichen Kündigung ergebe sich nach Meinung des Firmenanwaltes daraus, dass es keinen passenden Arbeitsplatz mehr gebe und ausserordentlich gekündigt werden musste, weil der Gekündigte besonderen Kündigungsschutz nach Haustarif hat. Das ändere auch nicht, dass freie Stellen im Intranet der Firma ausgeschrieben sind. Schließlich plane die Firma wie fast jedes Jahr einen erneuten Stellenabbau.

Dem Kläger ist bekannt, dass die angeblich weggefallene Stelle noch existiert. Unbekannt ist, was die Firma versucht hat, einen Arbeitsplatz für den langjährigen, daher besonders geschützten Mitarbeiter unter den 2000 noch existierenden Mitarbeitern zu finden.

Abschließend wurde die Berechtigung eines "HR Business-Partners" zur Kündigung diskutiert. HR Business-Partner seien alle wie Personalleiter, von denen es in einem großen Betrieb mehrere gebe, die an den Personalvorstand berichten.

Entscheidungen in beiden Kündigungsschutzverfahren wurden am 7. Mai 2014 verkündet. Noch unbestätigt ist, dass Alcatel beide Verfahren über die ausserordentliche sowie die betriebsbedingte Kündigung verloren hat und über Revision entscheidet.

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