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Bericht vom Kündigungsschutzprozess

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 29.04.2014 17:55
Verhandlung über die Kündigung einer schwerbehinderten HR Mitarbeiterin am 29.4.2014

Nürnberg 29.4.2014 In der Verhandlung über die Kündigung einer HR Mitarbeiterin werden die Organigramme der Firma am Richtertisch diskutiert, weil unklar ist, warum diese Mitarbeiterin betriebsbedingt gekündigt wurde. Aus den Organigrammen ging weder die Einordnung der Mitarbeiterin in den HR Stab in Nürnberg hervor, noch warum gerade ihr Arbeitsplatz weggefallen ist, während andere Arbeitsplätze noch erhalten blieben. Dies alles konnte der Vertreter der Firma nicht darlegen. Er wird aufgefordert, dies schriftlich nachzureichen, bevor ein Beschluß am 6.Mai 2014 gefaßt wird.

Auch war es unklar, warum die Firma den Arbeitsplatz nicht derart um-organisierte, dass die Arbeit auch ohne Reisetätigkeit, beispielsweise telefonisch oder mit Video-Konferenz, auszuüben ist, weil Reisen der einzige Unterschied zu anderen Mitarbeiterinnen ist, aber die Schwerbehinderung das Reisen einschränkt.

Diskutiert wurde auch die Sozialauswahl, die von der Klägerin moniert wurde, aber von der Firma gar nicht angesprochen wurde. Nach Ansicht der Firma gebe es aufgrund der Arbeitsplatzbewertung gar keine vergleichbaren Personen.

Auf den Kompromissvorschlag, den Arbeitsplatz mit verringerter Arbeitszeit beizubehalten, ist die Firma nicht eingegangen.

Fazit: Bei den fast jährlich wiederkehrenden Personal-Kürzungen werden auch die Mitarbeiter der Personalabteilung, bei Alcatel HR (Menschenmaterial) genannt, nicht verschont. Das änderts nicht, dass HR gerade bei Entlassungen viel Arbeit hat. Dann werden in der eigenen Abteilung Fehler gemacht. Wie bei den anderen Mitarbeitern versucht HR sich vor der Sozialauswahl mit individuellen Arbeitsplatzwerten aus der Verantwortung eines Vergleiches zu ziehen. Menschen sind eben doch mehr als Material und verdienen mehr Beachtung statt das jenseits des Ozeans geltende Hire und Fire Prinzip anzuwenden.

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