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S21 Wasserwerfer waren Körperverletzung

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 27.08.2013 20:08
Die von der abgewählten Mappus Regierung eingesetzten Wasserwerfer waren fahrlässige Körperverletzung, stellt das Amtsgericht Stuttgart fest.

Stuttgart 27.8.2013 Der Polizeieinsatz mit Wasserwerfern, der nun mit Strafbefehlen gegen Polizisten geahndet wurde, soll nicht von der inzwischen abgewählten Schwarz-Gelben Landesregierung veranlasst worden sein, wers glaubt, dass Polizei eigenmächtig handelt. Zunächst wurden Polizisten bestraft. Doch der Verdacht bleibt, daß wieder nur die Kleinen bestraft wurden und nicht die wirklich Verantwortlichen, der Polizeipräsident etwa, der den Einsatz befohlen haben muss oder gar die Landesregierung.

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