BAG: Gleiche Bezahlung von Leiharbeit
Erfurt 13.3.2013 Ein bahnbrechendes BAG Urteil zur Gleichstellung der Leiharbeit haben die Erfurter Richter am BAG gesprochen. In mehreren Urteilen stellen die Richter fest, dass gleiche Arbeit von Leiharbeitern auch gleich zu bezahlen ist.
Schliesslich stehen Leiharbeiter unter dem Druck, die Beschäftigung bei einem Entleiher verlieren zu können. Das aber soll genug sein. Wenigstens die Bezahlung soll gleich sein. Das war sicher auch ein Grund der Auswüchse in der Leiharbeit, so Arbeit billiger zu bekommen. Dies ist ebenso eine bisher nicht berichtigte Errungenschaft der Agenda 21, die von der jetzigen konservativen Koalition noch gepflegt wird, obwohl die Mehrheit deren Missbrauch längst erkannt hat.
Bisher betrifft die Gleichstellung der Bezahlung nur die nach Tarifen der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) bezahlten Leiharbeiter, die generell auf alle Leiharbeit ausgedehnt werden muss.