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Diskriminierung beim Urlaub

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 09.05.2012 20:09
Das BAG hat über die Diskriminierung Jüngerer entschieden, die weniger Urlaub als Ältere bekommen aber genauso eine Erholung brauchen. Deshalb ist in Tarifverträgen eine Staffelung nach Alter Urlaubstagen ausser Kraft gestetzt. A.: 9 AZR 529/10

Erfurt 20. März 2012 Das Erfurter Bundesarbeitsgericht hat eine Tarifregelung gekippt, durch die `jüngere Arbeitnehmer beim Urlaub schlechter gestellt werden als ihre älteren Kollegen, siehe Pressemitteilung Nr. 22/12 des BAG.

Durch die Entscheidung ist mehr Gerechtigkeit als bisher, wie bei den in manchen Fällen nach Alter gestaffelten Urlaubsregeln zu erwarten. Noch versuchen einzelne Arbeitgeber, die Diskriminierung mit faulen Tricks wie die Regelung ab 55 zu umgehen, was aber nicht gelingen kann. Wenn nicht alle Arbeitnehmer dieselben 30 Tage Urlaub bekommen, ist mit einer Prozesslawine zu rechnen, weil die unter 55 Jährigen diskriminiert werden. Die Prozesse werden unbelehrbare Hardliner im Arbeitgeberlager und auch die Gewerkschafter, die das unkritisch übernehmen, bloßstellen.

Kommentar in der Wirtschaftswoche vom 18.4.2012

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