Gerichte bei Streikrecht uneinig
Frankfurt 11.11.2015 Verschiedene Gerichte haben sich gegensätzlich zu einstweiligen Verfügungen entschieden. Während in Düsseldorf das Streiken untersagt wurde, hat ein Gerichte in Darmstadt die Streiks in Frankfurt und München für rechtens erklärt.
An der Widersprüchlichkeit der ersten Instanzen ist deren klägliche Rolle bei der Umsetzung des Streikrechts in der Verfassung zu sehen. Was höhere Instanzen längst wissen ist noch nicht bei allen erstinstanzlichen Richtern angekommen. Die Rechtsprechung ist aufgefordert den Wildwuchs zu beseitigen.