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Gerichte bei Streikrecht uneinig

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 11.11.2015 18:17
In der ersten Instanz sind Gerichte immer noch nicht einig, dass das in der Verfassung stehende Streikrecht vorrang hat. Der Ufo-Lufthansa Streik geht weiter.

Frankfurt 11.11.2015 Verschiedene Gerichte haben sich gegensätzlich zu einstweiligen Verfügungen entschieden. Während in Düsseldorf das Streiken untersagt wurde, hat ein Gerichte in Darmstadt die Streiks in Frankfurt und München für rechtens erklärt.

An der Widersprüchlichkeit der ersten Instanzen ist deren klägliche Rolle bei der Umsetzung des Streikrechts in der Verfassung zu sehen. Was höhere Instanzen längst wissen ist noch nicht bei allen erstinstanzlichen Richtern angekommen. Die Rechtsprechung ist aufgefordert den Wildwuchs zu beseitigen.

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