Briefe zwischen einem Garteninteressenten und dem Stadtverband
From: J. Z.
To: Garteninteressent
Sent: Thursday, January 19, 2012 10:12 AM
Subject: AW: Mißverständnis:Beschwerde über KGV Ferdinand Ott e.V.,Blockade bei Gartenübergabe
Sehr geehrte...
im Auftrag von Herrn O. teile ich Ihnen mit, dass seiner Mail vom 18.01.2012 nichts hinzuzufügen ist und dass Sie sich selbstverständlich an die Öffentlichkeit wenden können.
Mit freundlichen Grüßen ..
Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V. Oedenberger Str. 112 90491 Nürnberg Tel. 0911 / 591150 1. Vorsitzender Registergericht Nürnberg VR 102
Von: Interessent
Gesendet: Mittwoch, 18. Januar 2012 20:51
An: info@kleingaertner-nuernberg.de
Cc: ..@bga.stadt.nuernberg.de; info@bamf.de; bga@stadt.nuernberg.de; netzwerksprecher@t-online.de
Betreff: Mißverständnis:Beschwerde über KGV Ferdinand Ott e.V.,Blockade bei Gartenübergabe
Sehr geehrter Herr O.,
die von Ihnen übermittelte Antwort ist leider zu pauschal und deshalb unverständlich. Angeforderte Unterlagen wegen Kündigungsfristen sind nicht enthalten. Ihre Antwort ist auch in dem Punkt unklar, ob die Kündigung nun angekommen ist und ob das indirekt eine Bestätigung ist. Bevor ich den Vorgang an die Presse gebe, weil der Verdacht der Diskriminierung durch Ihre pauschale Antwort nicht ausgeräumt ist, bitte ich um weitere Erläuterungen:
1. Welche konkreten Anweisungen und Vorgehensweisen gestatten es einem Vorstand, eine an sich perfekte, von ihm selbst terminierte Gartenübernahme während des Termins abzusagen, an dem alle Beteiligten erschienen sind?
2. Welche Rolle spielt bei den von Ihnen genannten Anweisungen die Satzungen die Satzung des Stadtverbandes, insbesondere § 20 "Vorstand der Vereine", wonach dem Vorstand keine Funktion bei der Gartenübergabe zugestanden wird?
- Welchen Ermessenspielraum hat ein Vorstand bei Auslegung von Anweisungen?
4. Wieso setzt ein Vorstand einen Termin zum Zweck einer Gartenübernahme fest, wenn das Ergebnis des Termins das Gegenteil dieses Zweckes zum Ziel hat?
5. Warum erläutert der Vorstand des KGV Ferdinand Ott e.V. seine Richtlinien weder selbst an Ort und Stelle, die seiner Entscheidung zugrunde liegen könnten, noch in dem anschließenden Briefwechsel?
6. Welchen Zweck verfolgt ein Termin zur Gartenübergabe, wenn an dem Termin das Gegenteil des Zweckes vom Kleingärtner Vorstand verfolgt wird?
7. Wenn alle möglichen Interessenten informiert wurden, aber kein Interesse bekundet wurde, gibt es überhaupt einen Grund eine Übergabe zu verhindern?
8. Welche Anweisungen verbieten es Kleingarten-Vorständen selbstherrlich mit Mitgliedern zu handeln?
9. Verstehen Sie selbst die von Ihnen als Mißverständnis bezeichneten Widersprüche bei der Terminsetzung und der Absage an dem Termin?
10. Wie oft gibt es Mißverständnisse bei der Auslegung von Vorstands- Anweisungen?
11. Wie werden Diskriminierungen bei Gartenübergaben vermieden bzw. der Anschein von Diskriminierungen verhindert?
12. Wie werden die Fragen über "Migrantenquoten" im Nürnberger Stadtverband beantwortet, die u.a. im - Spiegel vom 16.12.2011 http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,804162,00.html - Stern vom 7.12.2011 http://www.stern.de/panorama/auslaenderquote-im- kleingartenverein-empoert-euch-gartenfreunde-1759890.html - taz vom 2.12.2011 http://www.taz.de/!83041/ thematisiert wurden?
Mit freundlichem Gruß