Ausbeutung und Unterbezahlung ohne Sozialabgaben werden in Frankreich verurteilt
erstellt von Volker Anders
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zuletzt verändert:
02.10.2013 20:35
Nach Presseberichten verurteilen französische Gerichte den Billigflieger Ryanair, weil er keine Sozialabgaben entrichtete und gegen französisches Arbeitsrecht verstößt. Die verurteilte Linie kündigt Berufung an.
Frankreich 2.10.2013 Wegen der Beschäftigung ohne Sozialabgaben auf dem Regionalflughafen Marseille und wegen Ausbeutung sowie Unterbezahlung ist der Billigflieger Ryanair von Französischen Gerichten zu hohen Geldbußen verurteilt worden. Schadensersatz soll der Billigflieger an Arbeitsbehörden und die Nebenkläger zahlen.
Frankreich hat eine sozialistische Regierung seit dem Machtwechsel im Präsidentenamt. Deshalb ist diese Entscheidung leider nicht auf Deutsches Arbeitsrecht übertragbar.