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Gefühl und Meinungsfreiheit

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 29.01.2013 17:14
Die Gefühle des Augsburger Ordnungsreferenten wurden über die Grundgesetzliche Meinungsfreiheit gestellt, indem Blogger Daten per Gerichtsbeschluss beschlagnahmt wurden.

Augsburg 29.1.2013 Wenn in Augsburg die Gefühle eines Ordnungsreferenten meinen verletzt zu sein, dann verliert die Meinungsfreiheit ihre Gültigkeit, die eigentlich per Grundgesetz garantiert ist. Der CSU Referent fühlte sich beleidigt und erwirkte einen Beschluß über die Beschlagnahme von Blogger Daten bei der Augsburger Allgemeine.

So schnell geht das und Grundrechte sind futsch. Da braucht nur ein CSU Mann Gefühle zu haben und die Justiz befolgt das und beschließt eine Durchsuchung der Presse. Ja, hätte die Justiz nur bei den NSN Morden nur so gut zusammen gearbeitet, bei denen es um weit mehr als Gefühle, bei denen e3s um Mord geht, das wäre noch in Ordnung. Aber da passierte nichts und die Gefühle eines Bloggers sind schon egal.

Was hat also die Augsburger Justiz geritten, mit solchen Kanonen auf die Meinungsfreiheit zu schiessen und wie reagiert die Landesregierung. Es ist nicht zu erkennen, wie sie die Justiz in ihre Schranken zurückholt, es ist ja ihr CSU Mann in Augsburg. Im Lande der CSU Herrschaft grenzt die Pressefreiheit an den Gefühlen von Ordnungsreferenten, leider.

(1) Kommentare

Anonymer Benutzer 03.02.2013 18:56
wo unrecht zu recht wird, wird widerstand zur pflicht ,

meint der jägermeister