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Ungarisches Mediengesetz verfassungswidrig

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 21.12.2011 11:44
Das von der EU gescholtene ungarische Mediengesetz erklären Richter für verfassungswidrig. Ohne gültiges Gesetz wird das unabhängige "Klubradio" abgeschaltet.

Budapest 21.11.2011 Die mit einer Zweidrittelmehrheit gewählte ungarische Regierung hatte seit dem 3.1.2011 Probleme mit der Pressefreiheit und deshalb auch mit der EU. Nun hat das ungarische Verfassungsgericht die Pressezensur durch eine Medienbehörde für verfassungswidrig erklärt. Obwohl das Mediengesetz teilweise ungültig ist, wurde ein unliebsames Oppositionsradio abgeschaltet, das politisch unabhängige Klubradio .

Oppositionssendern bleibt also für die Technik nur der Weg in benachbarte EU-Länder, von denen aus weiter nach Ungarn gesendet werden kann, bis in Ungarn die Zensur durch einsichtige Politiker oder nach Neuwahlen geändert wird.

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