Legale Video-Überwachung
Berlin 14.1.2013 Ein neuer Trick soll den Datenschutz bei der Überwachung von Arbeitnehmern aushebeln. War die Überwachung bisher generell verboten , soll in Zukunft nur noch die heimliche Überwachung verboten sein. Damit wird der gläserne Mitarbeiter Wirklichkeit. Zu allem Hohn nennt sich das Gesetz auch noch Arbeitnehmer-Datenschutz , obwohl genau das Gegenteil erreicht wird.
Die schwarz-gelbe Koalition verabschiedet sich von einem wichtigen Teil des Datenschutzes, der unbequem für ihr Klientel, die Industrie, geworden ist. Von Rechten der Arbeitnehmer, ihre Daten selbst im Unternehmen kontrollieren und ggf. auch löschen zu können, ist gar nicht die Rede.
Das neue Gesetz ist mal wieder das Gegenteil von dem, was dabei wirklich herauskommt, eine Glanzleistung der Formulierer und Wortverdreher. Genauso gut könnte man das heimliche Fahren über die rote Ampel verbieten, wenn dadurch das offene Missachten des Rot-Fahrverbotes legalisiert wird. Schilder sollen schon in Vorbereitung sein, die der offene Rotquerer hinter die Windschutzscheibe klemmt. Merken das die Arbeitnehmer und ziehen bei den kommenden Wahlen daraus die Konsequenzen?