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Telekommunikationsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

erstellt von Volker Anders zuletzt verändert: 24.02.2012 13:00
Teile des Telekommunikationsgesetzes sind verfassungswidrig, das betrifft die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen. Passwörter und PINs ihrer Kunden dürfen Firmen künftig nur noch in Ausnahmen an die Sicherheitsbehörden geben. Az.: 1 BvR 1299/05

Karlsruhe 24.2.2012 Das Bundesverfassungsgericht stärkt den Datenschutz und erklärt Teile des Telekommunikationsgesetzes für verfassungswidrig. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist in dem Gesetz verletzt. Das Verfassungsgericht beanstandet im Urteil vom 24.1.2012 mit Az. 1 BvR 1299/05 die Zuordnung dynamischer IP-Adressen und verlangt eine gesetzliche Voraussetzung für Datenweitergabe.

Eine Übergangszeit dauert bis 2013.

Verfassungswidrig ist es, wenn Polizei und Nachrichtendiensten auf Passwörter und PIN-Codes zugreifen, um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder E-Mail-Konten zu durchsuchen.

Mit diesem Urteil wird der ausufernden staatlichen Identifizierung von Internetnutzern ein Riegel vorgeschoben.

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